Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Russland

Steckbrief

Russland - Fakten

Ländername Russische Föderation (Russland) - Rossijskaja Federazija (Rossija)
Beste Reisezeit Juni, Juli, August
Fläche 17.075.400 km2
Hauptstadt Moskau
Bevölkerung 145.975.300
Sprache Russisch
Staats-/Regierungsform Semipräsidentielles Regierungssystem
Staatsoberhaupt Wladimir Wladimirowitsch Putin, Präsident der Russischen Föderation, Amtsantritt: 08.05.2012, 2018 und 2024 im Amt bestätigt (Amtszeit: sechs Jahre bis 2030); zuvor bereits Präsident von 2000 - 2008.
Regierungschef Michail Wladimirowitsch Mischustin
Außenminister Sergej Wiktorowitsch Lawrow, seit 09.03.2004.
Währung russischer Rubel
Zeitzone Moskauer Zeit, Samarazeit, Jekaterinburger Zeit, Omsker Zeit, Krasnojarsker Zeit, Irkutsker Zeit, Jakutsker Zeit, Kamtschatka-Zeit, Osteuropäische Zeit, Kaliningrader Zeit, UTC+2, UTC+12
Reiseadapter Nicht notwendig
Kfz-Länderkennzeichen RUS
ISO-3166 RU, RUS
Internet-TLD .рф
Landesvorwahl +7
Website http://gov.ru/
Reisepass & Visum Notwendig
Geeignet für Kultur, Outdoor, Meer, See

Geographie

Mehr als zehn Stunden Zeitunterschied gibt es im größten Land der Erde. Das Mittelgebirge des Ural trennt das von flachwelligen Höhenrücken durchzogene Osteuropäische Tiefland vom fast ebenen Westsibirischen Tiefland und damit Europa von Asien. Weite Gebirgsplateaus (Mittelsibirisches Bergland und Ostsibirisches Gebirgsland) mit Höhen zwischen 400 und 1000 m bestimmen das Landschaftsbild im Osten des Landes. Die größten Höhen erreichen die Hochgebirgszüge Altaj und Kaukasus (Kavkaz). Höchster Berg des Kaukasus ist der erloschene Vulkan Elbrus (gora El’brus). Die Küsten im Norden und Osten sind durch Inseln (Sachalin) und Halbinseln (Kola, Kamčatka) gegliedert. Russland liegt in der gemäßigten Klimazone und besitzt ein ausgeprägtes Kontinentalklima mit sehr kalten Wintern und warmen Sommern. Nur in den Randgebieten zum Arktischen Ozean herrscht polares und subpolares Klima. Dadurch kommt es von Norden nach Süden zu einer deutlichen Differenzierung der Vegetationszonen, die von der Tundra über die Taiga, die Laub- und Mischwaldzone, die Steppe bis zu den winterkalten Halbwüsten und Wüsten reichen. Auswirkungen des Kontinentalklimas sind auch der Dauerfrostboden und die Vereisung der großen Ströme (Volga, Ob’, Enisej, Lena). Mit 3530 km ist die Wolga der längste Fluss Europas. Die Umweltzerstörung hat in vielen Teilen Russlands, auch in den Weiten Sibiriens, bedrohliche Ausmaße angenommen.

Politik und Bevölkerung

Russland ist seit 1991 eine Präsidialrepublik. Nach dem Zerfall der Sowjetunion entstand auf dem Territorium Russlands eine Föderation mit bundesstaatlichem Charakter, die laut dem 1992 geschlossenen Föderationsvertrag 21 Republiken umfasst. Die Verfassung von 1993 sichert dem direkt vom Volk auf vier Jahre gewählten Präsidenten als Staatsoberhaupt weitgehende Vollmachten zu. Er hat die Möglichkeit, durch Erlasse und Verordnungen zu regieren, und ernennt den Ministerpräsidenten als Regierungschef. Das russische Parlament, die Föderale Versammlung, hat eine vierjährige Legislaturperiode und besteht aus zwei Kammern, der Staatsduma und dem Föderationsrat. Die Bevölkerung besteht aus mehr als 100 Nationalitäten. Die Russen haben mit etwa 80 % den größten Bevölkerungsanteil. Dicht besiedelten Gebieten in Osteuropa stehen dünn besiedelte Gebiete in Sibirien gegenüber. Mehrheitlich gehören die Einwohner des Riesenstaates der russisch-orthodoxen Kirche an, der Islam gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Einfluss.

Geschichte und Kultur

Das erste Staatsgebilde auf russischem Territorium war die Kiewer Rus, der viele Fürstentümer des europäischen Russland vom 9. bis 12. Jh. angehörten. Nach der Tatarenherrschaft (ab 13. Jh.), dem sogenannten „dunklen Zeitalter“ waren zwischen dem 15. und 17. Jh. die russischen Großfürsten und Zaren (Iwan der Schreckliche, Boris Godunow) bestrebt, ihre Macht territorial auszuweiten. Peter I., der Große (1689–1725), öffnete Russland wieder in Richtung Europa und führte zahlreiche Reformen durch, die von seinen Nachfolgern fortgesetzt wurden. Im Innern spitzte sich der Widerspruch zwischen der Aristokratie und den leibeigenen Bauern immer weiter zu. Nach der Abschaffung der Leibeigenschaft 1861 strömten mittellose Bauern in die Städte. Im Oktober 1917 ergriffen die Bolschewiki unter Führung von Lenin die Macht. Im Dezember 1922 wurde Russland Mitglied der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. 1924–38 erfolgten unter Stalin eine intensive Kollektivierung der Landwirtschaft sowie Verstaatlichung und Industrialisierung. Der Große Vaterländische Krieg (1941–45) war verlustreich, endete jedoch mit dem Sieg. Nach dem Krieg erlangte die Sowjetunion den Rang einer Weltmacht. Michail Gorbatschow leitete Ende der 1980er-Jahre einen Reformprozess ein, der 1991 zur politischen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit Russlands führte. Dies war zugleich das Ende der UdSSR. Mehrfach intervenierte die russische Staatsmacht in abtrünnigen Republiken und Regionen (Tschetschenien, Georgien) militärisch, was die Beziehungen zu den westlichen Nationen belastete. Die Vielzahl der Nationalitäten und Völkerschaften in Russland bedingt sehr unterschiedliche Traditionen und Kulturen. Es waren vor allem byzantinische Einflüsse, die die ab dem 10. Jh. im Kiewer Reich entstandenen Sakralbauten prägten. Mit den Kreuzkuppelkirchen in Novgorod und Kiew begann eine eigenständige russische Baukunst. Die Kunst- und Kulturschätze des Landes sind in den Gebieten um die Städte Sankt Petersburg und Moskau (Goldener Ring) konzentriert. Sie reichen von Kunstsammlungen mit russischer Malerei (Eremitage) über Profanbauten und Schlösser (Basiliuskathedrale, Peterhof) bis zu ganzen Stadtensembles (Nowgorod).

Russland - Geschichte

ab 700 Normannische Kaufleute (Waräger) gründen Stützpunkte an Dnjepr und Wolga und 862 den russischen Staat
988 Wladimir I. führt mit seiner Taufe das Christentum ein
1236-41 Mongolen unterwerfen die russischen Fürstentümer
1547 Iwan IV. (der Schreckliche) wird Zar und „Selbstherrscher“
1613 Mit Michail Romanow beginnt die Zarendynastie der Romanows
1682-1725 Peter I. (der Große) macht Russland zur Großmacht
1762-96 Katharina II. (die Große) tritt mit Reformen hervor
1812-14 Napoleon fällt in Russland ein; Feldzug endet im Fiasko
1914 Kriegserklärung Deutschlands an Russland
1917 Bürgerliche Revolution, Zar Nikolaus II. dankt ab; Oktoberrevolution unter Lenin
1922 Bildung der UdSSR, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
1927-39 Kollektivierung, Enteignung, Deportationen und politische „Säuberungsaktionen“ unter Stalin
1941-45 Deutschland überfällt die Sowjetunion: 20 Mio. Tote
1953 Tod Stalins
1985 Michail Gorbatschow: liberale Innenpolitik
1991 Zerfall der UdSSR; Bildung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
2008 Dmitrij Medwedew löst Wladimir Putin als Präsident ab
Klimadaten

Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.

Moskau
Murmansk
Kommunikation & Adressen

Auskunft vor Ort

Einige Städte haben mittlerweile Touristen-Informationsbüros eingerichtet. Hilfreich sind Servicezentren in größeren Hotels, die Touren oder Theaterkarten organisieren.

Diplomatische Vertretungen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Moskau: Mosfilmowskaja 56 | Tel. 495/9379500 | Fax 499/7830875 | www.moskau.diplo.de

Deutsche Generalkonsulate

Moskau: Leninskij Pr. 95 a | Tel. 095/9334311 | Fax 9362143 | germanrk@aha.ru; weitere in Jekaterinburg, Kaliningrad, Nowosibirsk, St. Petersburg, Wladiwostok (Honorarkonsul)

Botschaft der Republik Österreich

Moskau: Starokonjuschennyi Per. 1 | Tel. 495/7806066 | Fax 9374269 | www.austrianembassy.ru

Botschaft der Schweiz

Moskau: Per. Ogorodnoj Slobody 2/5 | Tel. 495/2583830 | Fax 6212183 | www.eda.admin.ch/moscow

Internet

Internetcafés gibt es inzwischen in fast jeder größeren Stadt, nicht selten haben sie 24 Std. täglich geöffnet. Bezahlt wird nach Nutzungsdauer oder Datenvolumen, oft im Voraus. Auch Postämter bieten in der Regel Internet- oder E-Mail-Service an.

www.russiatourism.ru: staatliche Tourismussite der Russischen Föderation, mit Hotels, Routen usw.; die englischsprachige Site befindet sich im Aufbau; www.baikalinfo.com: Baikal-Website von Reisenden für Reisende (dt.); http://russia.rin.ru: Zahlen, Fakten und Regionen (auch engl.); www.russia-travel.ws: Infos zu den russischen Regionen (engl.); www.visitrussia.org.uk: Touristen-Highlights landesweit listet das russische Fremdenverkehrsamt in Großbritannien auf (engl.); www.russlandinfo.de: Der deutsche Reiseveranstalter Lernidee bietet allgemeine Hinweise zu Russlandreisen; www.poezdka.de: Reiseberichte und Infos über Russland (dt.); www.all-hotels.ru: Umfassendes Hotelverzeichnis (auch engl.); www.regionen.ru: Auf der Website bleibt kaum eine Frage zu den russischen Regionen offen (dt.); www.kulturportal-russland.de: Veranstaltungshinweise, Buchrezensionen und Neuerscheinungen bietet die Website des Deutsch-Russischen Forums; www.museum.ru: guter Überblick über russische Museen (engl.).

Post

In Russland ist die Post blau; diese Farbe haben auch die Briefkästen (mit weißer Aufschrift Potschta). Ein Brief nach Deutschland dauert 2 Wochen, auch per Luftpost. Oft verschwinden Sendungen oder werden beim Zoll geöffnet. Daher niemals Geld mitschicken!

Telefon & Handy

Ortsgespräche in Russland sind gratis, Ferngespräche dafür umso teurer. In Hotels werden meist alle Gespräche berechnet. Für öffentliche Fernsprecher benötigen Sie Telefonkarten, die man in Postfilialen oder am Kiosk kaufen kann. Ausländische Handys funktionieren im europäischen Teil Russlands fast überall, in Sibirien hingegen oft nur in den Städten. Gespräche vom Festnetz nach Deutschland: 8-(Freizeichen abwarten) -1049 (Österreich 1043, Schweiz 1041), Vorwahl (ohne Null) und Rufnummer. Der Ländercode für Russland ist 007. Die Vorwahlen wurden vielerorts umgestellt. Falls Sie eine alte Nummer mit einer 0 als erster Ziffer haben, versuchen Sie diese durch eine 4 zu ersetzen (z.B. Moskau alt: 095, neu: 495). Für innerrussische Ferngespräche: 8 vorwählen, Freizeichen abwarten. Das gilt nur für analoge Telefone, mit dem Handy kann man sofort wählen.

Medien

In den Metropolen werden deutschsprachige Zeitungen in großen Hotels und Supermärkten verkauft. Kostenlos finden Sie dort auch die „Moskauer Deutsche Zeitung“ (www.mdz-moskau.eu) bzw. die „St. Petersburgische Zeitung“. Die Online-Zeitung www.aktuell.ru und die Nachrichtenagentur „Ria Nowosti“ (www.rian.ru) informieren täglich auf Deutsch. Der Radiosender „Stimme Russlands“ hat eine deutsche Sendung (www.vor.ru).

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Die wichtigsten Feste der russisch-orthodoxen Kirche sind Weihnachten und - vor allem - Ostern (Pascha) im Frühjahr (März/April). Am Ostersonntag strömen die Gläubigen in die Kirche, zünden Kerzen an, lauschen den gewaltigen Stimmen der Basssänger und beteiligen sich zusammen mit Priestern und Ministranten an den Prozessionen, die rund um die Kirche führen. Eine solches Bild vergisst der Tourist nie! An diesem Tage besuchen viele Familien auch ihre Angehörigen auf dem Friedhof, bringen Eier, Brot und Salz, und manchmal stellen sie auch ein Gläschen Wodka dazu.

Feste und Veranstaltungen

Dezember/Januar

Russischer Winter: Dieses Kunst- und Folklorefest findet im ganzen Land statt. Die besten Theater stellen ihre Inszenierungen vor, in den Konzertsälen gibt sich die Creme des Gesangs und der Musik ein Stelldichein. Unterhaltung pur auch in verschneiten Parks mit Volksbräuchen und -spielen. Eine Trojka-Schlittenfahrt, mit Decken gut gegen den Frost geschützt, ist angesagt.

Januar

Siberian Ice Marathon: Beim kältesten Volkslauf der Welt, einem Halbmarathon über 21,5 km im sibirischen Omsk, gehen am 7. Januar auch deutsche Läufer an den Start. Touren vermittelt z.B. www.nordic-walkingurlaub.de

März

Masleniza (Fastnachtswoche): Als Auftakt zur Fastenzeit herrscht Gaudi pur! Derbe russische Sitten, z.B. eine Massenprügelei, werden inszeniert, Blini und Honigwein (Medowucha) den Gästen gereicht und am Ende der Woche eine Strohpuppe verbrannt. Mit diesem Fest wird der Winter vertrieben.

Festival des Nordens: Rentierrennen, Freudenfeuer und ein Skimarathon stehen im Mittelpunkt dieser sportlichen Herausforderung in Murmansk und Umgebung (letzte Märzwoche).

Mai

Pilgerfahrt an die Wolga: Ende Mai pilgern Gläubige nach Wolgowerchowje - zur Segnung der Wolgaquelle durch den Erzbischof. Nach der Liturgie ziehen alle zu der kleinen Holzkapelle, in der sich die Quelle befindet.

Juni

Moskauer Filmfestival: Das Kinoereignis des Jahres mit internationaler Beteiligung. Retrospektive sowjetischer Klassiker. http://www.moscowfilmfestival.ru

Weiße Nächte in St. Petersburg: Wenn es nachts an der Newa kaum dunkel wird, ist die Zeit für Konzerte, Tanz- und Ballettaufführungen. Zwischen Mitte Mai und Mitte Juli lockt u.a. das Marijnskij-Theater mit vielen Veranstaltungen.

Sabantui: Die traditionellen Ringerwettkämpfe und Reiterspiele der Tataren finden in und um Kasan statt.

September

Schlacht von Borodino: Vor den Toren Moskaus stellen Historienklubs Napoleons Feldzug aufwendig inszeniert nach. Am 7. September 1812 versuchte dieser, den Kreml einzunehmen. www.borodino.ru

Offizielle Feiertage

1.-5. Januar Neujahrstage
7. Januar Weihnachten
23. Februar Tag der Vaterlandsverteidiger
8. März Internationaler Frauentag
1. Mai Tag des Frühlings und der Arbeit
9. Mai Tag des Sieges
12. Juni Tag Russlands (Nationalfeiertag)
4. November Tag der Einheit des Volkes
Allgemein Fällt ein offizieller Feiertag auf ein Wochenende, ist meist der darauffolgende Montag arbeitsfrei.
Mobilität vor Ort

Taxi

In Russland winkt man per Handzeichen ein privates Taxi heran. Viele Russen verdienen sich so ein kleines Taschengeld. Steigen Sie jedoch nur ein, wenn der Fahrer alleine ist. Offizielle Taxis sind häufig knallgelb, Taxometer funktionieren oft nicht.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Greif recht zu, das lieb ich sehr, hier steht ein neuer Teller. Mach die Schüssel völlig leer, zwei sind noch im Keller." Diese Sätze des Fabeldichters Iwan Krylow treffen drei Wesenszüge der Tischsitten in Russland: Man isst gern, gut und üppig - und man animiert ebenso gern Gäste dazu.

Die heutige russische Küche ist rund 150 Jahre alt. Unverkennbar sind Einflüsse des Orients und der westeuropäischen - besonders der französischen - Küche, die im 17. und 18. Jh. die Speisen in den Salons bestimmte. Unter der Sowjetmacht flossen dann kulinarische Kostbarkeiten anderer Nationalitäten ein. So findet man heute auch ukrainischen Borschtsch, eine Suppe aus vornehmlich roten Rüben, oder georgische Saziwi, ein Kaltgericht aus Huhn oder Pute.

Zwei Dinge fallen verlockend auf: die abwechslungsreichen Sakuski (Vorspeisen) und die Vielzahl an Sup (Suppen) - süß oder sauer, heiß oder kalt. Das klassische Menü in einem gehobenen Restaurant besteht aus Vorspeise, Suppe, Hauptgericht und Dessert. Zur Vorspeise konkurrieren Kaviar, Lachs und Hering mit den feinsten Salaten aus Schinken, Zunge und Würstchen, mit Pasteten oder Fleisch- und Fischbällchen, mit Gurken, Tomaten und Knoblauch, frisch oder mariniert. Fast jeder Neuling langt bei der Sakuska so kräftig zu, dass für die kommenden drei Gänge nur noch wenig Platz bleibt.

Auch bei den Suppen sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Richtig abgestimmt, passt so ziemlich alles in den Suppentopf: Gemüse und Pilze, Fleisch und Fisch, Graupen und Nudeln. Die Seniorin unter den Suppen ist Schtschi. Seit über hundert Jahren kommt sie zu jeder Jahreszeit auf den Tisch. Hauptbestandteil ist frischer oder gesäuerter Weißkohl, verfeinert durch Sauerampfer, Brennnesseln, Pilze sowie verschiedene Kräuter und Gewürze. Die kräftige Brühe liefern Rind- oder Schweinefleisch. An heißen Tagen sind kalte Suppen, oft unter Hinzugabe von Kwas, einer gesäuerten Flüssigkeit aus Brot, mit Gemüse, Fleisch- oder Fischeinlagen, eine erfrischende Empfehlung. Den rechten Pfiff erreichen alle Suppen erst durch Smetana, eine sämige, saure Sahne.

Die Hauptgerichte sind dagegen weniger interessant. Es gibt reichlich Innereien, Kochfleisch und Geflügel, Geschnetzeltes mit Zwiebeln und Pilzen. Wer glaubt, mit Kotleta das bekannte Kotelett gefunden zu haben, wird feststellen, dass sich dahinter Hackfleisch verbirgt. Für den ausgefallenen Geschmack (und für den größeren Geldbeutel) bieten sich Gerichte aus Forelle, Zander, Karpfen oder Wild an. Die Kartoffel spielt als Beilage kaum eine Rolle. Konkurrenz machen ihr russische Blini (goldgelb gebackene Hefepfannkuchen), sibirische Pelmeni (Teigtaschen mit variantenreicher Füllung), der Graupenbrei Kascha oder Brot. Es wird zu fast allen Speisen als Beigabe gereicht und hat dem Land den Spitzenplatz im Pro-Kopf-Verbrauch der Welt eingebracht. War es zu Sowjetzeiten neben einigen Feinbackwaren vor allem schwarzes Brot aus Roggenmehl, das angeboten wurde, reicht die Palette inzwischen von hell über dunkel bis schwarz im Aussehen, von äußerst mild bis kernig gewürzt im Geschmack. Das Brot wird oft in kleine Dreiecke geschnitten. Zum Nachtisch wird häufig Tee mit Warenje, einer dünnflüssigen Konfitüre aus Fruchtstückchen, oder mit gezuckerter Kondensmilch gereicht. Kaffee kommt oft als Instantpulver-Variante auf den Tisch.

Die Palette der russischen Nationalgetränke ist so reichhaltig wie die Vegetation des Landes. Eines hat sich über alle Zeit- und Klimazonen hinweg durchgesetzt: der Tee. Damit jeder ihn in der gewünschten Stärke zubereiten kann, kommt ein Sud auf den Tisch und das heiße Wasser dazu aus dem Samowar. Veredelt wird mit Zucker, Zitrone oder Warenje. Frucht- oder Gemüsesäfte sind oft trüb, dickflüssig und süß. Dagegen löscht Kwas hervorragend den Durst. Sehr beliebt ist Mors, ein säuerlicher Moosbeerensaft, der mittlerweile auch in Tetrapaks abgefüllt wird.

Wodka (wörtlich Wässerchen) sollte vor allem bei der Sakuska nicht fehlen. Im Restaurant bestellt man Wodka nach Gewicht, die kleinste Portion beträgt 50 g.

Zu festlichen Anlässen gehört unbedingt eine Flasche Sekt. Beliebt ist die Marke Sowjetskoje Schampanskoje, die ihren Namen bis heute behalten hat. Die Russen mögen ihn süß, aber auch halbtrocken, trocken oder besonders herb als Brjut kann man ihn bekommen.

Trinkgeld

In Restaurants wird ein Trinkgeld von 10 Prozent erwartet. Garderoben in Theatern und Cafés sind meist kostenlos, die Angestellten freuen sich aber über eine Anerkennung.

Einkaufen und Shoppen

Menschenschlangen vor leeren Verkaufsregalen gehören der Vergangenheit an. Mittlerweile gibt es in Russland wirklich alles zu kaufen - gegen entsprechend Bares natürlich. Doch über das verfügen oft nur die sogenannten „Neuen Russen“, wie die neureiche Elite genannt wird. In den Großstädten hat sich unterdessen eine Mittelschicht etabliert, die bei Ikea oder Obi anzutreffen ist. Billiger als in Geschäften kauft man auf den vielen Märkten ein, die es in jeder Stadt gibt: Unterwäsche aus China, Raubkopien von CDs oder Zigaretten - kaum etwas, was es nicht gäbe. Ältere Frauen bieten am Straßenrand oft Salzgurken oder Dill feil, um sich ihre karge Rente aufzubessern.

Bernstein

Wer ins Gebiet Kaliningrad fährt, sollte unbedingt Bernstein kaufen. Fliegende Händler in den Ferienorten an der Ostsee bieten günstigen und modernen Schmuck an, auch in Geschäften für Kunsthandwerk gibt es schöne Exemplare. Anderswo ist das „Gold der Ostsee“ oft erheblich teurer, und die Auswahl ist nicht so groß.

Holz- und Lackarbeiten

Das Andenken aus Russland ist die Matrjoschka. Je mehr der bunt bemalten Schachtelpüppchen ineinander stecken, desto kostbarer sind sie. Heute gibt es sie auch in der Politikerversion: außen Gorbatschow, dann Jelzin und innen Medwedew.

Lackmalereien auf Schatullen, Kästchen und Döschen sind ebenfalls beliebt. Bunte Farben und goldene Ornamente werden auf einem schwarz lackierten Hintergrund aus Pappmaché aufgetragen. Die Lackminiaturen haben ihren Ursprung in Palech bei Iwanowo; hervorgegangen ist diese Handwerkskunst aus der Ikonenmalerei. Die echten Stücke sind ihren hohen Preis wert.

Durchaus erschwinglich sind Schalen, Becher und Löffel aus bemaltem Holz in Gold, Rot und Schwarz, mit charakteristischen Vogelbeeren und stilisierten Blättern als Motiv. Diese Technik hat ihren Ursprung in Chochloma, 70 km nördlich von Nischnij Nowgorod. Meist sind die Stücke günstiger als Palech-Lackminiaturen.

Porzellan

Gut im Regal macht sich das sogenannte Gschel-Porzellan: Man erkennt die Figuren, Vasen oder Schalen an ihrer charakteristischen blauen Bemalung auf weißem Hintergrund.

Textilien

Eine große Auswahl gibt es an typischen Textilien, wie z.B. die Pawlowskij-Posad-Tücher, benannt nach ihrem Herkunftsort. Es sind jene bunten, großen und kleinen Kopf- oder Umhängetücher, wie man sie aus russischen Filmen kennt. Russkij Ljon, russisches Leinen aus Iwanowo, war einst weltberühmt. Auch heute noch hat der Stoff einen guten Ruf. Eine Tischdecke aus diesem Tuch (bräunliche Grundfarbe, handbestickt mit russischen Ornamenten) ist ein bleibendes Erinnerungsstück.

Garantiert superwarm halten im Winter Orenburger Tücher, kuschelige Schals aus dem grauen oder weißen Flaum der Orenburg-Ziege, einer Verwandten der Kaschmir-Ziege. Um die Hüfte gebunden, sollen sie dazu beitragen, Rheumaschmerzen zu lindern.

Wodka

Zum Mitnehmen taugt auch ein Flasche Wodka. Der traditionelle russische Branntwein wird durch Destillation von Weizen und Mais, Korn und Kartoffeln oder nur von Kartoffeln gewonnen. Der Schnaps ist farb- und fast geruchlos. Neben dieser klassischen Form kann er auch mit Zitrone, Pfeffer oder Büffelgras aromatisiert sein. Handelsüblich wird er mit 40 Prozent angeboten. Vor allem auf dem Land wird Wodka selbst gebrannt (Samagon). Nicht selten liegt dann der Alkoholgehalt bei lebensgefährlichen 90 Prozent.

Öffnungszeiten

Lebensmittelgeschäfte und Kioske haben oft bis spät in die Nacht oder sogar 24 Stunden am Tag geöffnet. Einkaufszentren in den Großstädten verzeichnen am Wochenende den größten Besucheransturm. Fast alle Museen haben monatlich einen Reinigungstag (Sanitarnyj Den), an dem sie geschlossen bleiben. Die meisten Museen sind montags geschlossen, an den übrigen Tagen von 10-17 Uhr geöffnet.

Spezialitäten

Babuschka Dessert aus Erdbeeren, in Wodka mit Zucker und Orangensaft eingelegt, dazu sahniger Quark
Bef Stroganow geschnetzeltes Rindfleisch, mit Zwiebeln und Pilzen zubereitet und mit Smetana verfeinert
Botwinja festliche kalte Vorsuppe auf Kwas-Basis, zu der kleine gekochte Fischstückchen gereicht werden.
Kissel erfrischendes Dessert aus angedicktem Fruchtsaft, mit frischen Früchten oder Backobst serviert
Medowucha Getränk aus Wasser, Honig und Hefe, das in Holzfässchen gekühlt wird
Okroschka kalte Suppe aus Rinderbrühe mit Gurken, Frühlingszwiebeln, Senf, Zucker, Salz und Ei, in die langsam etwas Kwas gegossen wird
Rassolnik Rinderbrühe mit Sauerampfer, Zwiebeln, Spinat, Sellerie und Dillgurke. Der Pfiff: klein geschnittene, gebratene Niere als Einlage
Schtschi mit Äpfeln pikante Kohlsuppe, in die kurz vor Ende des Garprozesses kleine Stücke von sauren Äpfeln gegeben werden
Schweinebraten à la Borissow klein geschnittenes Schweinefleisch, Zwiebeln, Kartoffelstückchen, Tomaten und Paprika: im Tontopf übereinander geschichtet und in der Röhre gebraten
Soljanka scharfe, säuerliche Suppe, mit den verschiedensten Sorten Fleisch (mitunter auch Fisch) und klein gehackten Salzgurken. In der Mitte prangt ein Smetana-Häubchen, mit Dill bestreut.
Wareniki mit Quark, Kartoffeln oder Pilzen gefüllte Teigtaschen; im Unterschied zu Pelmeni meist ohne Fleisch
Winegret russischer Salat französischer Herkunft: Kartoffeln, Rote Beete, Erbsen, Salzgurken, Rinderzunge oder Kalbsbraten
Wobla handlanger, gesalzener, an der Luft getrockneter Weißfisch (z.B. Kaspi-Plötze), der gern zum Bier gegessen wird
Stichworte

Datscha

Vielen Russen fehlt das Geld zum Verreisen. Eine Alternative für den Sommerurlaub und das Wochenende ist die eigene Datscha. Meist liegen die Bungalows in herrlicher Natur, nicht selten in einer Datschen-Siedlung. Man fährt ein, zwei Stunden mit dem Auto oder dem Zug und schon ist man im eigenen kleinen Paradies. Die Datscha dient aber nicht nur der Erholung: Viele Russen halten sich mit dem Gemüseanbau auf der Datscha über Wasser oder verkaufen Obst und Gemüse auf der Straße oder dem Markt.

Duma

Die oberste Volksvertretung Russlands ist seit 1993 wieder die Duma, die Volkskammer des Parlaments. Sie wird auf vier Jahre gewählt und besteht aus 450 Abgeordneten. Die russische Verfassung sieht ein Zwei-Kammer-Parlament vor, das neben Duma auch den Föderationsrat umfasst. Dieser vertritt die 88 Föderationssubjekte (Regionen) Russlands.

Ikonen

Russland ist reich an Zeugnissen von Heiligenbildern. Man findet sie in vielerlei Formen und Größen in Klöstern, Kathedralen und Museen. Die Ikonenmalerei entstand als Zweig der byzantinischen Sakralkunst. Die Christianisierung der Kiewer Rus brachte zahlreiche Maler aus Konstantinopel ins Land. Die Inhalte orientierten sich an religiösen literarischen Vorlagen wie der Bibel, Legenden und Hymnen. Bis ins 17. Jh. dominierte die Moskauer Ikonenschule, die vor allem durch Andrej Rubljow (1360-1430) ihre Blütezeit erreichte.

Kaliningrad

Russlands westlichste Region, die bis 1946 Königsberg hieß, ist heute eine Enklave in der Europäischen Union. Um die isolierte Verwaltungseinheit für Investoren attraktiver zu machen, wurde eine Sonderwirtschaftszone gegründet. Ein entsprechendes Gesetz sieht Steuervergünstigungen für Investoren vor. 2005 feierte die Stadt ihr 750. Gründungsjubiläum. Entsprechend wurden Dom, Hauptbahnhof, Siegesplatz und Christ-Erlöser-Kathedrale saniert, teilweise dauern die Arbeiten noch an. Die Stadt (473000 Ew.) wird heute im Volksmund liebevoll „Kenig“ genannt, in Anlehnung an den historischen Namen. Der wohl berühmteste Sohn der ehemals ostpreußischen Stadt ist Immanuel Kant, dessen Grab sich an der Dommauer befindet. Der Reichtum der Region schimmert von weiß bis dunkelbraun: Im Gebiet Kaliningrad werden 90 Prozent des Weltvorkommens an Bernstein gefördert. Ausführliche Informationen finden Sie im Marco Polo Band „Kaliningrader Gebiet“.

Kosaken

Gegenwärtig bekennen sich 11 Mio. Menschen in der ehemaligen Sowjetunion zu ihrer kosakischen Herkunft. Nach Jelzins Rehabilitierungserlass 1990 schlossen sich die neu entstandenen regionalen Landsmannschaften zur Gesamtrussländischen Kosakenunion zusammen. Diese tritt für den Erhalt des russischen Imperiums ein, ist staatstreu und schwört auf die integrierende Rolle des russisch-orthodoxen Glaubens. Die Kosaken erhoffen sich von der Regierung weiter reichende Sonderrechte wie militärische und polizeiliche Kompetenz, die sie einst unter dem Zaren besaßen.

Die Kosaken (türkisch kasak, „Nomade“) waren seit dem 15. Jh. Angehörige militärisch organisierter Gemeinschaften. Sie lebten vor allem in den südlichen und östlichen Grenzgebieten und wählten selbst ihre Anführer, die Atamane. Die Kosaken formierten sich, als zahlreiche leibeigene Bauern aus den zentralrussischen Gebieten und aus der Ukraine flohen und sich in den Randgebieten niederließen. Oft waren sie an Aufständen beteiligt. Nach der Revolution von 1917, bei der sie sowohl auf Seiten der Roten als auch der Weißen kämpften, waren sie Verfolgungen ausgesetzt, wurden hingerichtet oder deportiert.

Kreml

Viele alte Städte Russlands haben einen Kreml. Der bekannteste Kreml ist jener am Roten Platz in Moskau. Vom 12. bis 15. Jh. entstanden diese festungsartigen Stadtteile als Kern von Ansiedlungen. Die „Burgstädte“ sind meist bedeutende Architekturensembles mit Kathedrale, Kirchen, Glockenturm und häufig dem Sitz des Erzbischofs. Der Kathedralenplatz im Zentrum der Anlage war Versammlungsort, wo wichtige Entscheidungen getroffen sowie Urteile gefällt und vollstreckt wurden.

Kyrillisch

Die Kyrilliza, das russische Alphabet, ist aus dem griechischen entstanden und seit dem 10. Jh. in Russland gültig. Bereits damals gab es in der Kiewer Rus auf der Grundlage des von dem Slawenapostel Kyrill geschaffenen Alphabets eine Schrift. Die russische Sprache gehört zur Familie der ostslawischen Sprachen. Mit der Sprachreform durch Zar Peter I. wurden die Voraussetzungen für die Entwicklung der russischen Literatursprache aus dem Kirchenslawischen geschaffen.

Lenin forever

Einmal jährlich stehen die Besucher des Mausoleums auf dem Roten Platz in Moskau vor verschlossenen Türen - wenn Lenins Leichnam mehrere Wochen lang einbalsamiert wird. Kritiker sprechen sich immer wieder für ein würdiges Begräbnis des ehemaligen Revolutionärs aus. Ein Museum aller landesweit ausrangierten Lenin-Denkmäler plant hingegen der Gouverneur von Uljanowsk, der Geburtsstadt von Wladimir Iljitsch Uljanow (1870-1924). Der weltgrößte Lenin-Kopf steht in Ulan-Ude, der Hauptstadt Burjatiens: Über 5 m hoch ist das bizarre Granitdenkmal im Stadtzentrum.

Medienfreiheit

Obwohl die Pressefreiheit gesetzlich verankert ist, sind Missstände an der Tagesordnung. Vor allem in der Provinz werden die meisten Zeitungen staatlich subventioniert - entsprechend regierungskonform ist die Berichterstattung. Oppositionelle Medien können sich kaum finanzieren, da sich zahlungskräftige Werbepartner auf Distanz halten. Nur einige wenige Medien sind in der Hand der Oligarchen, die wiederum eigene Interessen verfolgen. Internationales Aufsehen erregte die Ermordung von Anna Politkowskaja im Oktober 2006 in Moskau. Die Journalistin hatte sich mit ihrer kritischen Berichterstattung über Korruption und den Tschetschenien-Konflikt einen Namen gemacht.

Rus

Der Name „Russland“ leitet sich von dem finnischen Wort Rus (Ruderer) ab. Nach Jahren der Unterdrückung und Tributpflicht, von Belagerung und Bruderzwist schaffte es der zum Christentum bekehrte Fürst Wladimir vor 1000 Jahren, den Rus-Staat zu festigen. Das Reich der Kiewer Rus erstreckte sich damals vom Ladoga-See im Norden bis zur Krim-Region, von der Weichsel bis zur Wolga.

Russisch-orthodoxe Kirche

Vom 10. Jh. an setzte sich das griechisch-orthodoxe Glaubensbekenntnis von Byzanz aus auch im damaligen Russland durch. Nach der Christianisierung unter Wladimir im Jahr 988 wurde in Kiew, später auch in Wladimir und Moskau, ein Metropolit eingesetzt. Heute nennt sich das kirchliche Oberhaupt Patriarch. Über 70 Jahre war der christliche Glaube nach der Oktoberrevolution von staatlicher Seite bekämpft worden. Mit dem Leninschen Dekret von 1918 wurde die Orthodoxie als Staatskirche liquidiert. Ihr Besitz wurde beschlagnahmt, Tausende Kirchen geplündert und als Hort der Agitation gebrandmarkt, Priester wurden in Lager geschickt. Seit 1990 gilt wieder Religionsfreiheit. Und die Russen nehmen sie in Anspruch. Das im Dezember 2008 verstorbene Kirchenoberhaupt Patriarch Alexej II. wollte keine Verquickung von Kirche und Staat und beharrte auf Selbstständigkeit.

Transsib

Die längste Bahnlinie der Welt - 9296 km - führt über Jaroslawl, Perm, Jekaterinburg, Omsk, Nowosibirsk, Irkutsk, Ulan-Ude, Tschita und Chabarowsk. 1891 war in Wladiwostok mit dem Bau der Transsibirischen Eisenbahn begonnen worden. Bereits drei Jahre später war die erste Teilstrecke nach Iman (404 km) in Betrieb. Auch von Westen her wurde die Magistrale vorangetrieben. 1895/96 schufteten 89000 Arbeiter an der Strecke. Pro Jahr wurden 650 km fertiggestellt, bis 1905 das letzte Gleisstück verlegt war. Zunächst fuhr die Bahn eingleisig, in den 1930er-Jahren kam eine Parallelstrecke hinzu.

Wirtschaft

Die Talfahrt der russischen Wirtschaft, die das Ende der Sowjetunion mit sich brachte, schien vorerst beendet. Dazu haben hohe Weltmarktpreise für Öl und Rohstoffe, aber auch die Herausbildung eines Dienstleistungssektors beigetragen. Die Finanzkrise, die 2008 die Welt erfasste, ist jedoch auch an Russland nicht spurlos vorübergegangen. Prestige-Bauprojekte liegen vorerst auf Eis, und die Bevölkerung fürchtet, dass sich der Wirtschaftskollaps von 1998 wiederholen könnte, als der Rubelkurs auf ein Drittel einbrach, viele Banken Insolvenz anmeldeten, und die Sparer ihre Vermögen verloren. Seit Jahren ist Deutschland wichtigster Handelspartner, 2007 stiegen die Exporte nach Russland gar um 20 Prozent. Trotz des Wirtschaftsbooms beklagen ausländische Investoren Korruption, die Übermacht des Staates, fehlende Infrastruktur und andere Missstände. Russlands Beitritt zur WTO wurde auf Ende 2009 verschoben.

Bloss nicht!

Ohne Registrierung unterwegs sein

In Hotels werden Sie automatisch bei der Meldebehörde registriert und bekommen einen Stempel auf Ihre Migrationskarte. Sind Sie privat untergebracht, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde darum bemühen. Vor allem in Moskau sind Ausweiskontrollen auf der Straße häufig. Bei der Ausreise am Flughafen kommt es selten zu Schwierigkeiten, strenger sind die Kontrollen an der russisch-estnischen Grenze. Meist kann das Problem mit der Zahlung einer kleineren Geldstrafe geklärt werden - die jedoch oft im Ermessen des Beamten liegt.

Zebrastreifen und Ampeln blind vertrauen

Am gefährlichsten für Touristen in Moskau und St. Petersburg ist der Straßenverkehr. Seien Sie vorsichtig, selbst wenn die Ampel grün zeigt. Nutzen Sie lieber Unterführungen. Autofahrer in den Metropolen sind leider oft extrem rücksichtslos gegenüber Passanten.

Überteuerte Taxis am Flughafen nehmen

Die meisten Touristen kommen vermutlich an einem Moskauer Flughafen an. Dort werden sie bei der Ankunft von Taxifahrern umringt, die nicht selten Wucherpreise von bis zu 100 Euro verlangen - angemessen sind 40-60 Euro ab Moskau-Scheremetjewo. Verhandeln Sie vorher oder benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Ab Moskau-Domodjedowo bringt Sie eine Expressbahn für 4,50 Euro ins Zentrum (im Stundentakt). Ab Moskau-Scheremetjewo II verkehrt Bus 851 zur Metrostation Retschnoj Woksal.

Leicht bekleidet in die Kirche

Auch wenn es noch so heiß ist: Achten Sie beim Besuch von Kirchen und Klöstern darauf, dass Schultern und Knie bedeckt sind. Shorts sind verpönt, die Gläubigen könnten Anstoß daran nehmen. Frauen werden meist dazu angehalten, ein Kopftuch zu tragen.

Alles fotografieren

Meiden Sie es, Brücken, Bahnhöfe, Militär- oder Grenzanlagen zu fotografieren. Oder tun Sie es zumindest nicht offen - es ist verboten ohne Genehmigung. Und nicht alle Verbote sind ausdrücklich angezeigt! Es wurden schon Ausländer stundenlang verhört, weil sie Bahnhöfe oder Fabriken fotografiert hatten.

In Moskau Auto fahren

In Moskau ist das Fahren mit einem Mietwagen oder dem eigenen Fahrzeug nicht zu empfehlen. Der Fahrstil der meisten Moskauer ist lebensgefährlich, und außerdem droht der Metropole ständig der Verkehrskollaps. Wenn sich auf der mehrspurigen Moskauer Ringautobahn MKAD Stoßstange an Stoßstange reiht, kann es passieren, dass stundenlang gar nichts mehr geht. Statistisch steht jeder Autofahrer 12 Stunden pro Monat im Stau!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Der russische Luftraum ist für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.

Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sind eingestellt. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen. Mehrere russische Fluglinien wurden auf die -Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Kfz-Versicherungen aus der, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Russland bzw. innerhalb Russlands die Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.

Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.

  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Bei der Ausreise aus Kaliningrad nach Polen sollten die Reise- und Sicherheitshinweise Polen beachtet werden.

Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
  • Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.

Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.

Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist jedoch die "Propaganda" "nicht traditioneller" sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von -Themen umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die "internationale LGBT-Bewegung" als extremistisch eingestuft und verboten worden, mit bisher unklaren Rechtsfolgen für Privatpersonen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Der Besitz von Betäubungsmitteln, sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Als Drogen gelten auch in Deutschland legale Produkte, die Cannabis enthalten, wie etwa cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder cannabishaltige Kosmetika.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als "Kulturgut" bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die "grüne Grenze" an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Nutzung von Kreditkarten ist in Russland sehr weit verbreitet Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in Russland jedoch seit Ende Februar 2022 nicht mehr möglich, siehe Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert.

  • Nehmen Sie unbedingt in ausreichendem Umfang Bargeld mit und kalkulieren Sie auch eine Reserve für den Notfall ein.
  • Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (USD oder EUR) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April - Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und impfen.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.

  • Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte ist derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 26 Mar 2024 15:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 26 Mar 2024 15:53:01 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Terroranschlag

Sicherheit - Terrorismus
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. 

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Terroranschlag

Am 22. März 2024 ereignete sich ein Terroranschlag im Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City, ca. 25 km vom Zentrum Moskaus entfernt, mit über 130 Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Für Moskau und St. Petersburg gilt die höchste Terrorwarnstufe. Auf Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im gesamten öffentlichen Raum ist bis auf Weiteres mit stark intensivierten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen.

Sicherheitslage

Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland waren in den letzten Monaten mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.

Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien. 

Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.

In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.

Ein- und Ausreisen

Finnland hat die Schließung aller Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation bis zum 14. April 2024 verlängert, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Geldversorgung

Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation sind grundsätzlich nicht durchführbar. Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert. EUR-Banknoten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD strafbar.

Sicherheit

Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.

Terrorismus

Zuletzt kam es am 22. März 2024 zu einem Terroranschlag auf das Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City im Moskauer Umland, der mehr als 130 Todesopfer forderte. Die russischen Behörden warnen vor Anschlägen und rufen zu besonderer Vorsicht auf.

  • Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Südrussland

Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.

Nordkaukasus

Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Übrige Landesteile

Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen" Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Im Verlauf von nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Kriminalität

In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Halbinsel Krim

Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Natur und Klima

Extreme Kälte und Überschwemmungen

Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.

Busch- und Waldbrände

Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise weit verbreiteten Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.

Erdbeben und Vulkane

Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
  • Informieren Sie sich ggf. beim russischen Ministerium für Katastrophenschutz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der russische Luftraum ist für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.

Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sind eingestellt. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen. 

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen. Mehrere russische Fluglinien wurden auf die EU-Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Russland bzw. innerhalb Russlands die EU Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.

Führerschein

Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Reisen aus oder in die Republik Belarus

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.

  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Ausreise aus Kaliningrad nach Polen/Ausreise aus Polen nach Kaliningrad

Bei der Ausreise aus Kaliningrad nach Polen sollten die Reise- und Sicherheitshinweise Polen beachtet werden.

Betretenserlaubnis für bestimmte Gebiete

Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
  • Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.

Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist jedoch die sog. „Propaganda" „nicht traditioneller" sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die „internationale LGBT-Bewegung" als extremistisch eingestuft und verboten worden, mit bisher unklaren Rechtsfolgen für Privatpersonen.

Rechtliche Besonderheiten

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Der Besitz von Betäubungsmitteln, sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen.  Als Drogen gelten auch in Deutschland legale Produkte, die Cannabis enthalten, wie etwa cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder cannabishaltige Kosmetika.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut" bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze" an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Nutzung von Kreditkarten ist in Russland sehr weit verbreitet Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in Russland jedoch seit Ende Februar 2022 nicht mehr möglich, siehe Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert.

  • Nehmen Sie unbedingt in ausreichendem Umfang Bargeld mit und kalkulieren Sie auch eine Reserve für den Notfall ein.
  • Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (USD oder EUR) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Russischen Föderation sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert , auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein.

Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

e-Visa

Seit August 2023 stellt Russland in einem vereinfachten Verfahren wieder E-Visa für Staatsangehörige aus 55 Ländern, darunter auch Deutschland aus. Diese berechtigen zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu 16 Tagen.

Die Erteilung eines e-Visas durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die Ein- und Ausreise mit e-Visa ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0" aber nicht den Buchstaben „O", Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt

2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation" in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.

Überschreitung des Aufenthalts

Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne Weiteres möglich.

Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums („Transit visa no. 1") bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.

Krankenversicherungspflicht

Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.

Visumfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr

Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.

Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr

Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Derzeit ist der Schiffsverkehr und die visumfreie Einreise ausgesetzt.

Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren

Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Reisende müssen  unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen", u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.

Deutsch-russische Doppelstaater

Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise

Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.

  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.

Einfuhrbestimmungen

Regelungen können derzeit abweichen, s. Aktuelles.

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Einreise mit dem Kfz

Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

Heimtiere

Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.

Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.

Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Staupe, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie.

Gesundheit

Aktuelles

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktive Risiken

Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.

  • Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte ist derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

In der Russischen Föderation ist mit einem niedrigeren Standard der medizinischen Versorgung zu rechnen. Dieses gilt besonders außerhalb von Moskau und St. Petersburg.

Wer auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte alle notwendigen Arzneimittel mitnehmen, da sie in der Russischen Föderation oft nicht erhältlich sind.

Die ambulante Notfallbehandlung ist in der Regel kostenlos, es sei denn, es handelt sich um ernstere Probleme. Die staatlichen Kliniken entsprechen jedoch in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.

In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Bei plötzlichen Zahnschmerzen kann man eine Schweizer Joint-venture-Praxis im Moskauer Hotel Intourist aufsuchen. Bezahlung nur in Devisen. Gleiches gilt für das American Medical Center und das International Health Care Center in Moskau.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser ist nicht immer keimfrei und sollte zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. 

Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte, unbesorgt verzehrt werden. In den südlichen Republiken können für ausländische Reisende ungewohnte Nahrungsmittel manchmal leichte Verdauungsprobleme verursachen.

Vereinzelte Trichinose-Erkrankungen werden über das Jahr hinweg aus Sibirien gemeldet. Die Infektion wurde durch den Verzehr von Wildfleisch (Braunbär, Polarbär, Waschbär, Fuchs, Wolf, Luchs und Walross) hervorgerufen. Daher wird Reisenden geraten kein unzureichend gegartes Fleisch zu verzehren. Bei vollständig durchgebratenen oder abgekochten Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria Nein -
Typhus & Polio Ja -
Cholera Nein -
Gelbfieber Nein -

Gesundheitszeugnis

Für Ausländer, die länger als 3 Monate im Land bleiben, ist für den Visumsantrag (Arbeits- oder Studentenvisum) bzw. die Einreise ein negativer HIV-Test in englischer und russischer Sprache erforderlich (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt in den kälteren Gebieten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben.

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) werden durch Zecken übertragen. Betroffen sind die Waldgebiete von Kaliningrad bis nach Ostsibirien. Besonders hoch ist die Zeckengefahr im Gebiet zwischen Moskau und Sankt Petersburg, in Süd- und Ostsibirien sowie die Feuchtbiotope nördlich des Ladogasees in Karelien. Gegen FSME ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis September vor allem in den ländlichen und suburbanen Küstengebieten südlich von Chabarowsk in Südostsibirien.

Tollwut kommt landesweit vor, auch in Städten. Überträger sind vor allem Füchse, aber auch Hunde, Katzen, andere Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Ebenfalls durch Zecken hervorgerufen wird das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein. Vom Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird daher abgeraten.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

In der Praxis werden nach Informationen des Auswärtigen Amtes z. T. auch geringere Restgültigkeiten (mindestens aber 3 Monate) akzeptiert. Verbindliche Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig und müssen für geschäftliche und touristische Aufenthalte (bis zu 16 Tage) sowie für Besuchszwecke ein Online-Visum beantragen. Die Einreise kann nur über bestimmte Grenzübergänge und Flughäfen erfolgen. Achtung: Die Erteilung von E-Visa wurde ausgesetzt:

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

b) Schweiz;

c) Türkei.


Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.

Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis).

Tauben dürfen nicht eingeführt werden.

Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet

Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 4 Kalendertage 

Gültigkeit

Online-Visum: 60 Tage gültig, max. 16 Tage Aufenthalt (An- und Abreisetag zählen als Aufenthaltstage). Verlängerungen, die beim Innenministerium beantragt werden können, sind möglich.

 

Aufenthaltsverlängerung

Anträge zur Visumverlängerungen können beim Innenministerium der Russischen Föderation gestellt werden.

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb des Flughafens einmalig umsteigen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.

Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.

 

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum, E-Visum.

Kosten

E-Visum:

einmalige Einreise für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte: 2 Monate gültig, max. 16 Tage Aufenthalt inklusive An- und Abreisetage: 40 US$. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.

 

Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:

Einmalige Einreise: 

78 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 156 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Zweimalige Einreise:

124 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 248 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).


Touristenvisa werden zur ein- oder zweimaligen Einreise ausgestellt. Staatsangehörige von Österreich, Griechenland, Spanien und Ungarn können auch ein Touristenvisum beantragen, das zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. 



Schweiz:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige oder zweimalige Einreise:

45 CHF (Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen),

90 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Die Preise enthalten keine Versandgebühren und keine Gebühren der Visazentren.

Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen. Das E-Visum, das u.a. türkische Antragsteller für den fernen Osten Russlands beantragen können, ist kostenlos.

Antrag erforderlich

E-Visum:
(a) 1 Antragsformular (online auszufüllen). Das ausgefüllte Antragsformular erhält der Antragsteller mit einem Barcode im PDF-Format zurück. Es muss ausgedruckt und im Original unterzeichnet bei der Antragstellung eingereicht werden.

(b) 1 aktuelles biometrisches, digitales Passfoto im jpg-Format in Farbe (3,5 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund. das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Informationen zu den Passbildbestimmungen sind auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation erhältlich.
(c) maschinenlesbarer Reisepass (Gültigkeit s. Reisepass) mit mindestens einer freien Seite (Mehrfachvisa: mit zwei freien Seiten).
(d) Kreditkarte für die Bezahlung der Konsulargebühren. Kinder unter 6 Jahren sind von Konsulargebühren ausgenommen.
(e) Aktueller Krankenversicherungsnachweis, der weltweit bzw. für Russland gültig und anerkannt ist. Der Krankenversicherungsnachweis unterliegt zahlreichen Bestimmungen, die bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen erfragt werden müssen. 
(f) Rückflugticket (Fotokopie).
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Bestätigte Aufnahme des Antragstellers von einem Reiseveranstalter, der im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragen ist.
(i) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.

(j) Kopie des zuletzt erteilten russischen Visums. 

(m) Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes E-Visum; Kopie der Geburtsurkunde; alleinreisende Minderjährige: notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisendenden Elternteile / Sorgeberechtigten

Hinweis zum Touristenvisum:

- Touristische Referenz: Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters oder des russischen Hotels (vorgeschriebenes amtliches Dokument).

- Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft.

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

Privatreisevisum:
(a)-(m),
(n) Einladung durch das Innenministerium, das vom russischen Gastgeber besorgt wird.
(o) Eigenes Begleitschreiben mit genauen Angaben zur Reise.
(p) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.

Geschäftsvisum:
(a)-(m).
(n) Selbständig Erwerbstätige (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Original und Kopie der Registrierung der eigenen Firma bzw.
Angestellte und Arbeiter (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf Firmenpapier mit Angabe von Position des Arbeitnehmers, Monatsgehalt und Entsendung zur Dienstreise nach Russland.
(o) Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Innen- bzw. Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Hinweis zur Einladung: Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und andere Berufsgruppen benötigen u. U. keine Einladung. Weitere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Transitvisum:
(a)-(c),
(d) Visum für das Land des Bestimmungsortes.
(e) Tickets für die ganze Reiseroute. Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen.

Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten:
(a)-(m).
(n) Aktueller negativer HIV-Test mit ärztlicher Bescheinigung (auch für Arbeits-, Geschäfts-, Technikervisa).

Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.

Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag notwendig.
 

Türkische Antragsteller

E-Visum für den fernen Osten Russlands:

(a) Online-Antrag;

(b) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Nicht benötigt werden Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (z.B. offizielle Einladung, Buchungsbestätigung des Hotels etc.)

Geld

Geldwechsel

Fremdwährungen sollten nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umgetauscht werden (kleine Stückelungen). Jeder Geldwechsel, es gibt tägliche Schwankungen, muss auf dem Deklarationsformular vermerkt werden, und alle Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist in internationalen Hotels, Wechselstuben und den Flughäfen möglich. Geldanweisungen über Western Union sind ebenfalls möglich.

Währung

1 Rubel = 100 Kopeken. Währungskürzel: Rbl, RUB (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 10 und 5 Rbl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen von 10, 5, 2 und 1 Rbl sowie Kopeken im Nennwert von 50, 10, 5 und 1. 

Kopeken in den Nennwerten 1 und 5 werden nicht mehr hergestellt, Preise werden auf 10 und 50 Kopeken gerundet.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
 
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, die Ausfuhr von Fremdwährung in bar ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ begrenzt. Die Ausfuhr ab einem Gegenwert von 10.000 US$ ist strafbar.

Es empfiehlt sich in jedem Falle, die aktuellen Devisenbestimmungen bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden in der Russischen Föderation nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do 09.30-17.00 Uhr, Fr 09.30-16.00 Uhr (Variationen sind möglich).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können von Flugreisenden zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 € (bei Einreise mit dem Flugzeug) / 500 € (bei Einreise über Land oder Wasser) und bis zu 50 kg (bei Einreise mit dem Flugzeug) / 25 kg (bei Einreise über Land oder Wasser) Gesamtgewicht.

Folgende Artikel können von Reisenden mit der Bahn/ dem Auto oder dem Schiff zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:
 
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht.

Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Photographien und gedruckte Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Fleisch und Fleischprodukte, mehr als 250 g Kaviar vom Stör in Dosen oder daraus hergestellte Produkte, Obst und Gemüse. Einzelheiten von der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Quellenangaben
  • Marco Polo - Russland, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2012-09, 2009-08
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Russland - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 24.03.2024 (Unverändert gültig seit: 23.03.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 24.03.2024 (Unverändert gültig seit: 23.03.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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