Ländername | Bosnien und Herzegowina, Bosna i Hercegovina |
Fläche | 51.197 km2 |
Hauptstadt | Sarajevo |
Bevölkerung | 3.816.459 |
Sprache | Bosnisch |
Staats-/Regierungsform | Demokratischer Staat mit zwei weitgehend autonomen Entitäten: Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS) |
Staatsoberhaupt | Staatspräsidium, bestehend aus jeweils einem Vertreter der bosniakischen, serbischen und kroatischen Volksgruppe: Denis Bećirović (bosniakisch), Željka Cvijanović (serbisch), Željko Komšić (kroatisch); der Vorsitz rotiert alle 8 Monate. |
Regierungschef | Vorsitzende des Ministerrats Borjana Krišto seit 22.12.22 (HDZ BiH, Kroatische Demokratische Union in Bosnien und Herzegowina) |
Außenminister | Minister des Auswärtigen Elmedin Konaković seit 25.01.23 (Narod i Pravda (NiP)) |
Zeitzone | Mitteleuropäische Zeit, UTC+1, UTC+2 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | BIH |
ISO-3166 | BA, BIH |
Internet-TLD | .ba |
Landesvorwahl | +387 |
Website | http://www.fbihvlada.gov.ba |
Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für -Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.
Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.
Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.
Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.
Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.
Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung "prekeršajni nalog" möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Die Promillegrenze beträgt 0,3; für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot.
Vom 1. November bis 1. April gilt Winterreifenpflicht.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der -Community gegeben.
Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.
Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von einem EUR = 1,95583 BAM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten von Visa und Mastercard, selten American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. In Sarajewo ist die Zahlung mit Kreditkarte in größeren Geschäften möglich; auf Märkten und in kleineren Geschäften wird oft auf Bargeld bestanden. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie die Borreliose übertragen.
Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.
In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.
Die medizinische Versorgung im Land ist mit -Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischer Verhältnisse und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch/Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina" und „Republika Srpska" sowie dem Sonderwaltungsgebiet Brčko. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden. Proteste verlaufen in der Regel friedlich.
Minen und Blindgänger stellen in einigen Landesteilen und vor allem abseits von Hauptstrecken und touristisch frequentierten Gegenden Gefahren dar. Erdrutsche nach Unwettern haben Minenfelder wandern lassen, Markierungen sind oft nicht mehr sichtbar.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie in Sarajewo und anderen Städten vor.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind ein bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen.
Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht Kontinentalklima, zur Küste hin Mittelmeerklima.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU-Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.
Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.
Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.
Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.
Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.
Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog" möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Die Promillegrenze beträgt 0,3; für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot.
Vom 1. November bis 1. April gilt Winterreifenpflicht.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der LGBTIQ-Community gegeben.
Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.
Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u.a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von einem EUR = 1,95583 BAM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten von Visa und Mastercard, selten American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. In Sarajewo ist die Zahlung mit Kreditkarte in größeren Geschäften möglich; auf Märkten und in kleineren Geschäften wird oft auf Bargeld bestanden. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.
Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.
Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150 BAM (entspricht ca. 75 EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.
Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Sofernkeine Hotelunterkunft gebucht wurde, müssen sich Reisende – sofern ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 48 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. zehn KM (ca. fünf EUR) erhoben.
Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).
Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden.
Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.
Die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ist in aller Regel problemlos möglich, wenn die Tiere einen Transponder tragen. Es ist außerdem ein gültiger Tierausweis vorzulegen, der insbesondere den Halter des Tieres und Informationen zur Tollwutimpfungen enthält. Weitere Informationen erteilt die bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei.
Allgemeine Informationen zum Reisen mit Tieren bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.
Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.
In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie z.B. Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.
Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischer Verhältnisse und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch/Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch, Deutsch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Wegen möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Generell kann Leitungswasser zwar getrunken werden, abgefülltes Wasser wird allerdings zum Trinken empfohlen, vor allem bei der Umstellung zu Beginn des Aufenthalts. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Produkte wie Fleisch und Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse gelten als unbedenklich, es ist jedoch ratsam, Obst und Gemüse zu schälen und nur durchgegartes Fleisch zu essen. Nicht pasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus nicht pasteurisierter Milch sind sicherheitshalber zu vermeiden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | - | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | Ja | Nein |
Malaria | Nein | - |
Gelbfieber | Nein | - |
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) in manchen Landesteilen (vor allem im Norden) aktiv. Das bestehende Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit kann durch hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel/Mückennetze verringert werden.
Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), die v.a. in den nördlichen Landesteilen und in den Flussniederungen der Save vorkommt, zu empfehlen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Wegen der immer noch möglichen Gefährdung durch Minen ist man im Wesentlichen auf Angaben der örtlichen Behörden und von ausländischen Helfern angewiesen und sollte seine Aktivitäten anpassen und zurückhaltend planen. So verlässt man sicherheitshalber die asphaltierten Straßen und Wege nicht und vermeidet evtl. gefährliche Touren. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung gegen Tuberkulose erwogen werden.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | 1 | Nein | Ja |
Österreich | 1 | Nein | Ja |
Schweiz | 1 | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis / Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.
Ca. 2 Wochen.
Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).
Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.
Je nach Nationalität unterschiedlich.
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 1 Passfoto.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.
(g) ausgefüllter Visumantrag.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(i) beglaubigte Einladung bei Privatbesuch.
(j) Nachweis der bezahlten Unterkunft und Verpflegung über einen Reiseveranstalter.
Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.
Euro und US-Dollar können am einfachsten getauscht werden. Teilweise werden Euro auch als Zahlungsmittel akzeptiert.
1 Konvertibilna Marka = 100 Fening (Kf). Währungskürzel: KM, BAM (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20 und 10 KM. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fening im Umlauf. Seit 2002 ist die Marka an den Euro gekoppelt (1 €=2 Marka).
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen.
Gängige Kreditkarten werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Bosnien und Herzegowina in den größeren Städten bei Banken eingelöst werden.
Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Bosnien-Herzegowina eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
- 4 l Tafelwein;
- 16 l Bier;
- Geschenke im Wert von bis zu 600 BAM (ca. 307 €).
Kunstwerke.
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