Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Nepal

Steckbrief

Nepal - Fakten

Ländername Nepal
Beste Reisezeit März, September, Oktober
Fläche 147.181 km2
Hauptstadt Kathmandu
Bevölkerung 29.164.578
Sprache Nepali
Staats-/Regierungsform Bundesstaat
Staatsoberhaupt Präsident Ram Chandra PAUDEL (seit 12.03.2023), Nepalesische Kongresspartei
Regierungschef Pushpa Kamal DAHAL (seit 26.12.2022), Kommunistische Partei Nepals/Maoistisches Zentrum
Währung Nepalesische Rupie
Zeitzone UTC+5:45, Nepalesische Normalzeit
Reiseadapter C, D, M
Kfz-Länderkennzeichen NEP
ISO-3166 NP, NPL
Internet-TLD .np
Landesvorwahl +977
Website https://nepal.gov.np
Reisepass & Visum Notwendig

Geographie

Der Gebirgsstaat nimmt die Südabdachung des zentralen Himalaya ein. Die offenen Hochtäler Zentralnepals sind wegen ihres gemilderten tropischen Monsunklimas dichter besiedelt als die zur Gangesebene hin abfallende Tarairegion. Auf nepalesischem Gebiet erhebt sich der höchste Berg der Erde: der majestätische Mount Everest (Sagarmatha, 8850 m).

Politik

Nach 240 Jahren Monarchie rief die verfassunggebende Versammlung im Mai 2008 die Republik Nepal aus. Stärkste politische Kräfte sind die Maoisten und die marxistisch-leninistische Partei CPN-UML.

Bevölkerung

Die Mehrheit der Bevölkerung gehört indo- sowie tibeto-nepalesischen Gruppen an, welche die Gebiete über 2000 m bewohnen. Staatstragende Bevölkerungsgruppe sind die indoarischen, hinduistischen Gurkha. Sie sprechen eine dem Hindi verwandte Sprache. Die den Tibetern verwandten mongolischen Scherpa sind als Mitwirkende von Hochgebirgstouren bekannt, wo sie sich häufig als Lastenträger verdingen. Der Hinduismus ist seit April 2006 nicht mehr Staatsreligion.

Geschichte

Seit etwa 1000 v. Chr. ist das Kathmandutal besiedelt. Im Vorland des Himalaya wurde 563 v. Chr. der Religionsstifter Buddha geboren. Mehrere Blütezeiten erlebte das Land, zuletzt im 17. und 18. Jh., als Nepal in drei Königreiche geteilt war. Der Schritt zum modernen Staat begann 1959: Das Kastenwesen wurde offiziell abgeschafft, eine Bodenreform durchgeführt. 2001 erschütterte ein Attentat auf die Königsfamilie das Land.

Nepal - Geschichte

Vorgeschichte Viele Mythen bestimmen die frühe Geschichte Nepals, die weitgehend im Dunkeln liegt
563 v. Chr. Siddhartha Gautama, genannt Buddha, wird in Lumbini, Südnepal, geboren
1200–1482 Königreich der Mallas im Kathmandu-Tal. Beginn des Kastensystems
1768 Der Eroberer Prithvi Narayan Shah gründet das heutige Nepal
1951 Shah-König Tribhuvan gewinnt mit Hilfe Indiens die Macht; das Land öffnet sich der Demokratie
1960–1990 Rückkehr zum Ein-Parteien-System, 1979 bestätigt durch Volksabstimmung
1990 Blockade und Volksaufstand, Rückkehr der Demokratie
2001 König Birendra wird ermordet, sein Bruder Gyanendra tritt die Nachfolge an
2008 Nepal wird Republik, Abschaffung der Monarchie
April 2015 Ein starkes Erdbeben verwüstet weite Teile des Landes
2022 Grenzöffnung nach strikten Corona-Lockdowns
Klimadaten
Kommunikation & Adressen

Auskunft vor Ort

Nepal Tourism Board (NTB)

Bhrikuti Mandap, Kathmandu | Tel. 01 4 25 69 09 | welcomenepal.com

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)

Neer Bhawan, Sanepa, Patan | Tel. 01 5 52 32 28 | giz.de

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft

Gyaneshwar | P.O. Box 226 | Kathmandu | Tel. 01 4 41 27 86 | kathmandu.diplo.de

Honorarkonsulat Österreich

Naxal, Nagpokhari | P.O. Box 146 | Kathmandu | Tel. 01 4 43 48 91 | botschaft-konsulat.com

Konsularsektion der Schweizer Botschaft

SDC Compound | Ekantakuna, Jawalakhel, Lalitpur | Tel. 01 5 54 92 25 | edaadmin.ch/kathmandu

Notruf

Notruf/Emergency Kathmandu

Polizei Tel. 1 00; Feuerwehr Tel. 1 01; Rotes Kreuz Tel. 01 4 22 80 94; Touristenpolizei Bhrikuti Mandap (Tel. 01 4 22 63 59) und Thamel (Tel. 01 4 70 07 50)

Internetcafés & WLAN

In Städten wie Kathmandu und Pokhara bieten Restaurants, Hotels und Cafés meist kostenloses Wlan (WiFi). Günstig telefoniert und surft man mit einer nepalesischen Prepaid-Karte von den Anbietern NTC oder Ncell. Schnelles Internet ist nur in abgelegenen Gegenden nicht verfügbar – check vor der Reise, ob dein Anbieter ein Roaming-Abkommen mit Nepal hat.

Post

Das Hauptpostamt (General Post Office | nepalpost.gov.np) liegt in der Nähe der Civil Mall. Pakete können nebenan im Foreign Post Office verschickt und empfangen werden. Das Post Office in Bhaktapur ist in Dudhpati und in Patan in der Nähe von Patan Dhoka.

Postkarten nach Deutschland und andere mitteleuropäische Länder kosten 320 Rs, Normalbriefe bis 20 g 330 Rs. Am besten gibt man seine Post im Hotel ab, das sie dann im Postamt abliefert. Für wirklich wichtige und eilige Sendungen ist es besser, private Zustelldienste wie Fedex (Kantipath | Tel. 01 4 26 92 48 | fedex.com/np) und DHL (Kamaladi | Tel. 01 4 22 32 22 | dhl.com.np) zu wählen.

Telefon & Handy

Handy-Empfang ist nicht überall im Land gewährleistet. Informier dich bei deinem Anbieter über die Roamingbedingungen, eine nepalesische SIM-Karte lohnt sich aber auf jeden Fall. Mit einer Reisepasskopie und einem Passfoto kannst du eine nepalesische SIM-Card bei Ncell kaufen – auch schon direkt nach Ankunft am Flughafen. Eine Ncell-SIM-Karte kostet z. B. 99 Rs und die damit geführten Ortsgespräche 2 Rs/Min. Ein Anruf nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz kostet 4,99 RS/Min., SMS kosten immer 5 Rs (kommen aber nicht immer an). Eine Prepaid-Karte gibt es in den Werten von 50 Rs bis zu 1000 Rs zu kaufen. Etwas aufwendiger gestaltet sich der Kaufprozess einer SIM-Karte bei der Nepal Telecom (NTC). Weitere Informationen bei ncell.com.np und ntc.net.np

Telefonauskunft der Telecom: 197; Vorwahl Deutschland: 0049; Vorwahl Österreich: 0043; Vorwahl Schweiz: 0041; Vorwahl nach Nepal: 00977

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Religiöse Festtage

Februar/März (Algun)

Losar: Tibetisches Neujahr. Prozessionen in Boudhanath

Shivaratri: Großes Treffen von Hindu-Pilgern und sadhus (Wanderheiligen) an Neumond in Pashupatinath

Holi: Frühlingsfest, bei dem mit Puder und (farbigem) Wasser geworfen wird. Also entweder alte Kleidung anziehen oder bis 16 Uhr im Hotel bleiben. Thamel meiden!

April/Mai (Baisakh)

Nep. Neujahr: 13. oder 14. April

Rato Machhendranath: Großes Wagenfest in Patan

Buddha Jayanti: Buddhas Geburtstag zum Vollmond im Mai. Viele Pilger vor allem in Swayambhunath

Juli/August (Shrawan)

Geburtstag Dalai Lama: Buntes Fest mit Tänzen am 6. Juli in Boudhanath

Gai Jatra: Karnevalähnliches Fest am Tag nach Vollmond.

September/Oktober (Aswin)

Indra Jatra: Spektakuläres Fest in Kathmandu zu Ehren Indras

Oktober/November (Kartik)

Dassain: Wichtiges Hindu-Fest, an fünf von zehn Tagen des Festes ist fast alles geschlossen, Flüge und Überlandbusse sind lange vorher ausgebucht.

Tihar oder Diwali: Lichterfest zu Ehren Lakshmis, der Göttin des Reichtums und Glücks

Veranstaltungen

Einmal im Jahr findet in Kathmandu das Jazzfestival Jazzmandu (jazzmandu.org) und jedes zweite Jahr das Kathmandu International Mountain Film Festival (kimff.org) statt.

Feiertage

29. oder 30 Jan. Tag der Märtyrer
18. oder 19. Feb. Tag der Demokratie
28. Mai Tag der Republik
Mobilität vor Ort

Öffentliche Verkehrsmittel

Du kannst Busse, LKWs, Flugzeuge, Taxis, Elektrotaxis (safa) und Fahrradrikschas (Preis vorher aushandeln) nutzen. Alle Stadtfahrten mit dem Bus kosten nur wenige Rupien. Die meisten Überlandbusse fahren vom Buspark in Gongabu im Norden Kathmandus ab. Besser reist man jedoch in Touristenbussen nach Dhulikhel, Nagarkot, Pokhara und Chitwan z. B. von Greenline (Tridevi Marg | Thamel | Tel. 01 4 25 38 85 | greenline.com.np).

Mit kleinen Maschinen und Hubschraubern werden 44 nationale Flughäfen und 96 Helikopterplätze im Land angeflogen. Während des Monsuns kommt es zu wetterbedingten Einschränkungen!

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Je nach Geldbeutel, Jahreszeit, Anlass oder ethnischer Zugehörigkeit wird das Gericht ergänzt oder verändert. Die Beilagen werden als das bezeichnet, was sie sind: aloo (Kartoffeln), kauli (Blumenkohl) oder masu (Fleisch). Lediglich eine Festtafel hat einen gesonderten Namen, nämlich bhoj. Normalerweise wird zweimal am Tag, morgens vor zehn und abends gegessen – immer dal bhat. Desserts sind als Abschluss einer Mahlzeit nicht üblich. Sie werden vor allem bei festlichen Gelegenheiten und wenn Gäste eingeladen sind, zubereitet oder auf dem Markt gekauft. Neben regulären Mahlzeiten gibt es khaja (Snacks) – meistens am späten Nachmittag.

Frag außerhalb der Touristenorte und auf den Trekkingrouten einfach, ob es „Essen” gibt: „Khaanaa chha?” Du erhältst dann einen riesigen Berg körnigen Reis, ein Schälchen Linsensoße, die du über den Reis schüttest, etwas Gemüse sowie eine Portion achaar (sehr scharf gewürztes Gemüse oder sauer-scharf eingelegte Früchte), dazu ein Glas Wasser, das du aber besser nicht anrührst. Das Ganze nennt sich dal bhat tarkaari (mit Gemüse). Du bekommst von allem Nachschlag, bis du satt bist

Auch in Touristenrestaurants wird natürlich unvermeidlich dal bhat angeboten, allerdings fällt hier der Nachschlag aus. Es gibt in Kathmandu mehrere moderne und trotzdem architektonisch sehr authentische Restaurants, die ihren Gästen original nepalesisches Essen servieren, inklusive Nachschlag und rakshi (selbst gebrannter Schnaps). Lust auf fritierte Lunge im Teig oder rohes Büffelhack? Die abwechslungsreiche Küche der Newar bietet auch Ausgefallenes, und regt die Fantasie von Gästen und Küchenchefs gleichermaßen an. Vor allem in Kathmandu und Pokhara wurde die letzten Jahre viel mit den unterschiedlichesten Einflüssen experimentiert.

Gegessen wird mit den Fingern. Benutz dabei niemals deine Linke, in Nepal die „unreine” Hand, und berühr niemals das Essen, den Teller oder das Glas von Nepalesen! Für Hindus wäre das Essen damit jutho (rituell unrein). Die jüngere Generation und die tibetisch-buddhistischen Völker wie die Sherpas haben damit jedoch keine Probleme.

Solltest du privat oder offiziell eingeladen werden, komm nicht auf die Minute pünktlich. Der Abend vergeht mit Trinken und Häppchen, erst am Schluss wird für den dann großen Hunger gesorgt. Übe schon mal den Schneidersitz: Es wird auf dem Boden gegessen oder auf winzigen Hockern, mit dem Teller auf dem Schoß. Wohin mit dem Teller nach dem Essen? Falls vorhanden vorschriftsmäßig einfach unter deinen Hocker oder in eine Ecke stellen und dann sofort nach Hause gehen. Das Essen bedeutet das Ende der Einladung.

Bei privaten Einladungen kannst du erkennen, dass die Küche Nepals im Verborgenen blüht und vielfältiger ist als angenommen. Alle Völker Nepals haben eigene Vorlieben. So kann sich ein Newar ein Leben ohne chiura, Reisflocken, nicht vorstellen, ein Tieflandbewohner besteht auf chapatis (rotis), kleine gebackene Fladen. Die tibetischen Völker im Gebirge ziehen tsampa (dhindo) – nahrhaftes, geröstetes Gerstenmehl, das mit dem berühmten Buttertee zu Klößchen geknetet wird – Yakfleisch, Kartoffeln, Nudeleintöpfe und momos (Teigtaschen) dem dal bhat vor.

Eine der Spezialitäten, die du nicht verpassen solltest, ist der juju dahi (Königsjoghurt) in Bhaktapur. Ähnlich den Winzern in Europa hat jede Familie ihr Geheimrezept, fast immer ist der Joghurt gezuckert, oft wird Kardamom zugefügt. Besonders cremig ist die Variante aus Büffelmilch (baiseko dudh). Man erkennt die Joghurtläden, die meist nur etwas größer sind als die Kühltruhen, die sie beinhalten, an den gemalten Tonschalen über der Tür.

Nepalesen trinken gerne süßen Milchtee (vor allem morgens), Schwarztee und Wasser, tibetische Völker darüber hinaus Buttertee. In gewissen ethnischen Gruppen ist Alkohol verboten, in anderen wiederum integrierter Teil der Kultur. Einen über den Durst zu trinken kommt aber fast überall einem Gesichtsverlust gleich, da Alkoholismus vor allem in den Dörfern ein Problem ist.

Auch wenn du auf vielen Speisekarten westliche und chinesische Gerichte finden wirst, erwarte nicht zu viel von Pasta, Salat und Pizza. Mit dem Ansturm der chinesischen Touristen öffnete auch das eine oder andere annehmbare chinesische Restaurant seine Türen. Falls du Currys und Tandoori-Gerichte magst: Indische Küche ist weit verbreitet und eine nette Abwechslung.

Nepal ist kein Land fürs Nachtleben, und entsprechend hat die Küche vieler Restaurants auch nur bis etwa 21 Uhr geöffnet. Die meisten Lokale haben keinen Ruhetag, feste Öffnungszeiten sind allerdings selten, erkundige dich am besten vor Ort. Bei aller Köstlichkeit der Gerichte solltest du aber auch ein paar wichtige Gesundheitsregeln beachten: Sei vorsichtig beim Genuss von Salaten, meide ungeschältes Obst, und trinke nur abgekochtes Wasser. Im Winter ist die Infektionsgefahr geringer als während der Monsunzeit.

Trinkgeld

Mit der „Service Charge” von 10 Prozent beinhaltet die Rechnung in den meisten Hotels, Restaurants und Reiseagenturen bereits das Trinkgeld.

Einkaufen und Shoppen

Feilschen ist angesagt in Souvenirläden, bei Taxis und Rikschas (vorher!) und bei fliegenden Händlern. Aber niemals mit grimmiger Miene und nicht um den letzten Cent feilschen, du verlierst nur das Gesicht. Lebensmittel und Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens haben feste Preise.

Leseratten mögen's groovy

Kathmandu ist ein Dorado für Bücherund Kartenfreaks vorzugsweise für Titel aus und über Asien. Es gibt viele gute Buchhandlungen in Thamel und entlang der Lakeside in Pokhara. Das Secondhandsystem in Nepal ermöglicht es, ein ausgelesenes Buch zum Bruchteil des Neupreises zu erstehen. Bei (westlichen) Musik-CDs und DVDs handelt es sich oft um Raubkopien von teils schlechter Qualität. Groovy sind aber auf jeden Fall die verschiedenen Musikgruppen, die Jazz und traditionelle Musik zusammenbringen: Halte nach CDs von „Urjazz“ und dem „Hari Maharjan Project“ Ausschau.

Jetzt wird's Kunst

Populär ist die naive Malerei mithila, die von Frauen aus dem östlichen Tiefland stammt und ihre Motive aus dem Hindu-Pantheon, tantrischen Buddhismus und aus der Folklore nimmt. In verschiedenen Galerien stellen nepalesische und ausländische Künstler zeitgenössische Malerei aus. Viele Läden verkaufen hervorragende Fotografien von Land und Leuten. Das Kunsthandwerk, insbesondere Holzund Metallarbeiten sowie Schmuck, hat eine jahrtausendalte Tradition.

Yakwollschal gefällig?

Ein handgestrickter Pullover ist zu Hause zu teuer? Dann schlag in Nepal zu, und deck dich gleich noch mit Socken, Mützen und Handschuhen ein. Frauen sei eine kurta suruwal ans Herz gelegt, ein maßgeschneiderter Dreiteiler ideal für die warmen Sommertage und schon für 20 bis 25 Euro inkl. Nähen zu haben. Die sehr empfehlenswerten Yakwollschals haben die Größe einer Kinderdecke. Der „nepalesische Mantel“ ersetzt den Einheimischen die Softshell-Jacke und wärmt auch in kalten Nächten.

Alles für Abenteurer

Trekkingkleidung und -ausrüstung gibt es in vielen Läden im Touristenviertel Thamel und in Pokhara. Preiswerte Stücke sind allerdings meist gefälschte Kopien. In Kathmandu und Pokhara bietet Sherpa Mountain Equipment eine Auswahl an lokal und fair produzierten Schlafsäcken, Daunenjacken und andere Bergsachen an.

Im Alltag einkaufen

Damit die Kinder mal Obst essen: Lapsis schmecken ein wenig wie Gummibärchen und sind extrem Vitamin-Chaltig – das perfekte Mitbringsel, das sich in jedem Supermarkt und in besserer Qualität auch auf Straßenmärkten findet. Whiskyliebhaber werden sich über den rauchigen Old Durbar Black Chimney freuen. Schottisch im Geschmack, nepalesisch im Preis. Ein bagh-chal-Set, meist kunstvoll geschnitzt, ist für alle Brettspielenthusiasten das ideale Geschenk. Lebensmittel für den täglichen Gebrauch findet man in den pasals, den kleinen Geschäften, die es in jeder Nachbarschaft gibt. Wer lieber westlich einkauft, findet aber auch Supermärkte, die dasselbe Sortiment haben – nur eben doppelt so teuer wie in den pasals.

Öffnungszeiten

Ruhetag ist der Samstag. Regierungsstellen, Behörden und Büros haben in der Regel von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr geöffnet, von Mitte November bis Mitte März nur bis 16 Uhr und am Freitag von 10 bis 15 Uhr. Viele Museen und ähnliche Einrichtungen schließen in den Wintermonaten von Oktober/ November bis Januar/Februar früher.

Fotografieren

In Kathmandu ist in den Fotogeschäften entlang der New Road und in Thamel alles rund ums Fotografieren zu Preisen wie in Europa erhältlich.

SnacksSuppenBeilagenHauptgerichteDessertsGetränke

Pakora frittiertes Gemüse oder Käse (paneer, cheese) in dünnem Teigmantel
Momos tibetische Maultaschen, mit Fleisch oder vegetarisch
Kwati Suppe aus neun verschiedenen Bohnensorten
Thukpa Eintopf aus Nudeln, Gemüse und Fleisch (tibetisch)
Chatamari Reispfannkuchen
Paapad knuspriges Linsenbrot, gebacken oder frittiert
Choyla gegrilltes und in Senföl eingelegtes scharf gewürztes Fleisch
Dal Bhat Nationalgericht aus Reis, Linsen, achaar und Gemüsecurry
Sekuwa Fleisch oder Fisch, im Tandoor gegrillt
Sukuti scharf gewürztes Dörrfleisch
Kulfi Milcheis mit Pistazien, Cashewnüssen und Safran
Lapsi-Candy kandierte Fruchtsorte
Dahi Joghurt
Chhyang vergorenes Getränk aus Reis- oder Maismehl
Dudhko chiya Milchtee mit Zucker, oft mit Ingwer, Kardamom oder Zimt gewürzt
Lassi süßes oder salziges Joghurtgetränk
Stichworte

Wer ist wer?

Was für eine Vielfalt! Über 100 ethnische Gruppen oder Kasten mit rund 120 Sprachen gibt es in Nepal. Viele von ihnen leben in abgeschnittenen Tälern noch immer ihr traditionelles Leben. Das komplexe Zusammenspiel von Völkern und Kasten ist nur wenig erforscht, und die meisten Nepalesen wissen relativ wenig über die Kultur und die Bräuche anderer Gruppen, vor allem, wenn diese nicht unbedingt in der direkten Nachbarschaft wohnen. Selbst als jung gebliebener 40-Jähriger gilt man hier zudem fast als alt: Mehr als 50 Prozent der Nepalesen zählen gerade einmal 25 Lenze und weniger. Im deutschen Rentenalter sind gerade mal 5 Prozent der Bevölkerung.

Große Bildungslücken

Lesen und Schreiben ist in Nepal keine Selbstverständlichkeit. 53 Prozent aller Frauen und 29 Prozent aller Männer sind Analphabeten. Während die jüngere Generation in den Städten in der Regel schriftkundig ist, gibt es in den Bergen im fernen Westen hingegen Dörfer mit einer 99-prozentigen Analphabetenrate. Die Lehrer der kostenlosen staatlichen Schulen werden grottenschlecht bezahlt und sind entsprechend unmotiviert und zumeist auch schlecht ausgebildet. Wer’s sich irgendwie leisten kann, schickt seine Kinder auf Privatschulen. Karriereoptionen für junge Leute mit eher handwerklicher oder praktischer Begabung gibt es kaum. Ohne die entsprechenden finanziellen Mittel geht aber auch für Akademiker gar nichts: Ein Studium kostet zwischen 3000 und 45 000 Euro.

Auf dem Weg ins Nirwana

Der Mahayana-Buddhismus glaubt an die göttlichen Kräfte in einem selbst, in die Entwicklung des Geistes, des Verstehens und der Vernunft sowie den Kreislauf der Wiedergeburten, aus dem es sich zu befreien gilt. Ein verantwortungsvoll geführtes Leben (dharma) kann das nächste Leben verbessern. Ziel ist Erleuchtung und das Eingehen ins Nirwana, das das Ende allen Leidens verspricht. Religionsstifter Siddhartha Gautama, genannt Buddha, wurde im nepalesischen Lumbini geboren.

Frauen haben's schwer

Hindu-Frauen werden sehr respektvoll behandelt, stehen aber immer unter irgendeiner Fuchtel: zuerst unter der des Vaters, dann der des Ehemanns und der Schwiegereltern. Ehen werden meist arrangiert, die Braut wird Teil der Familie des Mannes und ist dann fürs Kochen und Wäschewaschen für die ganze Familie zuständig. Mit 25 gilt eine Frau in Nepal als alt und schwer zu verheiraten. Verheiratete Hindu-Frauen erkennt man am roten Puder im Haarscheitel. Oft werden Mädchen auch in indische Bordelle verschleppt.

Im fernen Westen gelten Frauen während ihrer Menstruation als unrein und dürfen sich nicht in der Küche und oft auch nicht im Haus aufhalten. Viele Frauen schlafen in dieser Zeit im Kuhstall oder in kleinen Hütten im Wald – und das bei Temperaturen von bis zu 10 Grad minus, was tödlich enden kann. In den Städten findet man solche Vorurteile noch in abgeschwächter Form: Frauen dürfen während ihrer Monatsblutung nicht kochen oder den Tempel betreten.

Himmelhohe Berge

Der Himalaja ist das höchste Gebirge der Welt. Acht der 14 Achttausender sind hier zu finden: Mt. Everest (8848 m), Lhotse (8516 m), Makalu (8463 m), Cho Oyu (8201 m), Dhaulagiri (8167 m), Manaslu (8163 m), Annapurna I (8091 m). Nach dem Everest ist der Kangchenjunga (8534 m) Nepals zweithöchster Berg. Zudem beherbergt das Land 47 Siebentausender und 156 Sechstausender.

Götter überall

Gottheiten gibt es viele im Hinduismus, letztendlich glauben die Hindus aber vor allem an die kosmische Kraft des Universums. Die Gottheiten auf der Erde verkörpern dabei Wiedergeburten dieser Urseele: Brahma ist der Schöpfer, Vishnu der Erhalter, Shiva der Zerstörer und gleichzeitige Erneuerer. Der Elefantenkopf gehört Ganesha, dem Sohn Shivas und Gott der Händler und Diebe. Aber auch ein Baum oder ein Stein hat etwas Göttliches – und zu gewissen Feiertagen im Jahr sogar die Straßenhunde oder das eigene Motorrad. Irgendetwas gibt es immer zu feiern. Gutes oder schlechtes Karma bestimmt die Wiedergeburt. Der Körper ist der vorübergehende „Tempel der Seele”, der nach dem Tod durch Verbrennen in den Kreislauf der Natur zurückgegeben wird. Was Meditation für den Buddhismus, ist Yoga für den Hinduismus. Im Gegensatz zu westlichen Yogaklassen ist Yoga in Nepal sehr spirituell (wenn auch nicht religiös). Frühmorgendliche Yogagruppen findet man in vielen Städten und mit Glück sogar in Dörfern.

Von Kasten & Ethnien

Historisch gesehen gibt es einerseits ethnische Gruppen, die tibetischmongolischer Abstammung und ihrer jeweiligen Stammesreligion – oft eine Art des Buddhismus – zugehörig sind, wie etwa die Gurung, Tamang oder die Sherpa. Andererseits sind da die Khas, Newar und Madhesi, deren Zusammenleben seit jeher durch die Zugehörigkeit zu Kasten geregelt wird. 1854 etablierte der damalige Premierminister Jung Bahadur Rana ein Kastensystem, das alle Nepalesen in vier soziale Gruppen mit unterschiedlichen Gesetzen einteilt: brahman (Gelehrte), chetri (Krieger), vaishya (Bauern und Handelsleute) und sudra (Service, Unberührbare). Nach der Absetzung der Rana-Diktatur 1962 wurden alle Nepalis vom König vor dem Gesetz gleichgestellt, kastenbasierte Diskriminierung wurde verboten und Schulen und Ãmter für alle geöffnet. Obwohl heutzutage viele gebildete, junge Leute vorurteilsfrei sind, gibt es dennoch oft soziale oder sprachliche Ausgrenzung: Ehemals niedrigere Kasten sind im Demokratieprozess nach wie vor unterrepräsentiert.

Mensch gegen Tier

Wie schützt man die Natur, ohne deren Bewohner gegen sich aufzubringen? Bei der Einrichtung des Chitwin-Nationalparks 1973, des ältesten derartigen Schutzgebiets, wurden die Bewohner umgesiedelt, was zu viel bösem Blut führte. Inzwischen bietet der Tourismus jedoch bessere Verdienstmöglichkeiten als die Landwirtschaft und vor allem die jüngere Generation hat sich mit dem Naturschutz angefreundet. Anders im Sagarmatha-Nationalpark: Der ursprünglich durch die Dorfgemeinschaft erfolgreich verwaltete Wald wurde verstaatlicht, die Behörden bekamen jedoch die unkontrollierte Abholzung nicht unter Kontrolle. Erfolgreiches Beispiel ist die Annapurna Conservation Area, wo die lokale Bevölkerung ausgebildet und in die Verwaltung eingebunden wurde. Rund 23 Prozent der Landfläche stehen in Nepal unter Naturschutz (dnpwc.gov.np), 21 Schutzgebiete wurden bis dato ausgewiesen.

Durchwurschteln

Nepal ist stark zentralisiert, was sich auf die Politik und Verwaltung auswirkt. Der Gang zur Behörde bedeutet oft eine mehrtägige Reise. Wer im fernen Westen des Landes wohnt, braucht folglich gutes Sitzfleisch und viel Zeit. Auch durch Wahlen und wechselnde Regierungen lässt sich das System, das von seit Jahrzehnten eingesetzten Zivilbeamten kontrolliert wird, so schnell nicht ändern. Ohne demokratische Kontrolle durch die lokale Bevölkerung gehen viele Beamten ihrer Arbeit einfach nicht nach, und der Korruption ist Tür und Tor geöffnet. Auch durch die letzten Wahlen von 2017 ist keine Stabilität eingekehrt: Seit Nepal 2008 zu einer demokratischen Republik erklärt und die Monarchie abgeschafft wurde, gab es elf Ministerpräsidenten, von denen jeder im Schnitt ein Jahr im Amt war – und mit jedem Wechsel an der Spitze wird auch gleich das ganze Kabinett ausgetauscht. In Anbetracht dieser Vorgehensweise verwundert es wenig, dass kaum eine Regierung einen langfristigen Plan für das Land hat.

Heilige Natur

Kühe sind heilig. Aber auch andere Tiere und Pflanzen werden im ganzen Himalaja-Gebiet verehrt. Von den Bäumen stehen Pipal und Banyan an erster Stelle. Der Rhododendron (lali guras) ist die Nationalblume.

Im Hochgebirge sind Yaks und Schneeleoparden, im Tiefland Panzernashörner, Tiger und Elefanten anzutreffen. Leoparden gibt es ebenfalls im Tiefland, aber auch im Mittelgebirge. Rhesusaffen flitzen in Kathmandu herum, die bildschönen Langurenaffen in den Bergen.

Schon gegessen?

Namaste! So begrüßt man Menschen, die man zum ersten Mal oder nach langer Zeit wieder trifft. Die Handflächen werden in Brusthöhe aneinander gelegt, wobei alte Menschen und Respektspersonen zuerst begrüßt werden. Menschen, die man regelmäßig trifft (wie etwa den Rezeptionisten im Hotel), nickt oder lächelt man einfach zu. Schon gegessen? Anstatt nach dem Befinden erkundigen sich Nepalesen je nach Tageszeit, ob man seinen Tee, sein Mittag- oder sein Abendessen denn schon gehabt hätte. Das Wort „danke”, dhanyabaad, wird nur in Ausnahmefällen benutzt. In Nepal bedankt man sich mit einem Lächeln und einem leichten Wiegen des Kopfes. Ein separates „bitte” ist unüblich, auch die klaren Wörter „ja” und „nein” fehlen. Wenn dein Gegenüber sanft den Kopf schüttelt, verneint er nicht, sondern meint „ja, okay”. Höflich ist es, Dinge und Geld mit der rechten Hand zu geben und zu nehmen.

Wie man sich kleidet

Aus Indien kommt der anmutige sari, den viele Frauen tragen. Die newarischen Frauen des Kathmandu-Tals (jyapus) sind an ihren schwarzen saris mit rotem Rand zu erkennen. Tibeterinnen tragen lange, ärmellose, am Rücken zusammengebundene Kleider, darüber häufig eine bunt gestreifte Schürze. Moderne Alltagskleidung ist für junge Frauen eine kurta suruwal, ein modischer Dreiteiler aus Hose, Tunika und Schal.

Die tibetischen Männer sind in ein loses Gewand namens chuba gehüllt. Die offizielle Männerkleidung (daura suruwal) besteht aus einer Kappe (topi), einem dunklen, westlichen Jackett, einem hellen, nepalesischen Hemd, das über dem Brustkorb zusammengebunden wird, und hellen, unten eng anliegenden Baumwollhosen.

Bauern und Händler

Nepal gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Industrie gibt es kaum. Mehr als 60 Prozent der arbeitenden Bevölkerung sind Selbstversorger. In ländlichen Gegenden sind 80 Prozent der Menschen in der Landwirtschaft tätig. Angebaut wird neben Reis, Mais und Weizen typisch Asiatisches wie Gelbwurz oder Ingwer.

Außerhalb der Landwirtschaft sind fast alle Unternehmen Kleinbetriebe, viele davon Krämerläden. Die gesamte Industrie in Nepal beschäftigt gerade mal 16 Prozent der Bevölkerung und wächst nur sehr langsam. Die meisten Waren kommen aus China oder Indien. Zurück schickt Nepal in erster Linie Teppiche, Metallprodukte, ausgewählte Lebensmittel und Kunsthandwerk. Der Landwirtschaftssektor trägt zu mehr als 25 Prozent zu den Exporten bei.

Bär? Oder doch Yeti?

Ob der sagenhafte Schneemensch wirklich existiert, ist eine Frage des Glaubens. Die Sherpas jedenfalls sind von der Existenz des mythischen Wesens überzeugt. Im Kloster Khumjung im Everestgebiet wird ein Yeti-Skalp aufbewahrt, der wohl aber in Wahrheit von der wilden Himalaja-Ziege Serow stammt. Der Extrembergsteiger Reinhold Messner vertritt die Theorie, dass es sich beim Yeti um den seltenen Tibetbären handelt.

Bloss nicht!

Unhöflich sein

Brüll nie jemanden an! Du verlierst dein Gesicht, der Respekt ist dahin und man kann dich unbeschwert übers Ohr hauen. Die Zauberworte? Geduld und Freundlichkeit. Ein Lächeln kostet nichts, wirkt aber oft Wunder.

Drogen kaufen

Auch wenn in Nepal seit Urzeiten gekifft wird – die Zeiten, in denen Drogenkonsum bei Ausländern geduldet war, sind defitiniv vorbei. Und ein nepalesisches Gefängnis von innen möchte keiner sehen.

Schwarz tauschen

„Change money?” hallt es zuweilen durch Thamel. Muss nicht sein! Erstens schadet es der Wirtschaft und zweitens dir. Es gibt unzählige Wechselstuben in Thamel, die weder Falschgeld ausgeben noch einen schlechten Kurs haben.

Bettelnden Kindern Geld geben

„Bye, bye, one Rupie!” Selbst wenn es schwerfällt, gib Bettelkindern nichts, auch keine Süßigkeiten. Es beruhigt vielleicht dein schlechtes Gewissen, zieht aber eine neue Generation von Bettlern heran. Sinnvoller ist es, Organisationen wie Child Workers in Nepal/ Concerned Centre (cwin.org.np) zu unterstützen.

Schuhe ausziehen vergessen

Raus aus den Latschen beim Betreten einer buddhistischen Gebetsstätte oder einer hinduistischen Tempelanlage! Manchmal musst Du am Eingang auch alle Sachen aus Leder wie Gürtel, Taschen oder Jacken ablegen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der .

Es herrscht Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.

Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.

Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.

Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk bzw. Internet-Empfang.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die lokalen Medien.
  • Wählen Sie Ihr Transportmittel und die Fahrtroute kritisch aus und achten Sie auf Mindeststandards von Sicherheit.
  • Benutzen Sie keine normalen Überlandbusse, sondern ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse.
  • Fahren Sie selbst stets defensiv, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit.
  • Informieren Sie Ihr Hotel oder Angehörige über geplante Abfahrt- und Ankunftszeiten sowie Ihre Reiseroute.
  • Gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Für bis zu 15 Tage ist der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ein nepalesischer Führerschein erforderlich.

Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und Höhenkrankheit erhöhen.

Seit April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.

  • Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse über das Nepal Tourism Board (NTP), die lokale Presse und Ihre Reiseagentur.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
  • Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
  • Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.

Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar, eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.

Das nepalesische "Electronic Transactions Act" stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.

Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegt.

Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren Visa- und Master-Kreditkarten; EC-Karten werden kaum akzeptiert.

Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.

Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche "Auffrischung" kann dann vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.

  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.

Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November - Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 07 Dec 2023 13:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Dec 2023 14:01:30 +0100)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Kriminalität

Natur und Klima

Einreise und Zoll - Reisedokumente

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Es ist immer wieder mit Sprengstoffanschlägen mit Verletzten und Toten zu rechnen. Auch wenn Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge waren, können diese auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs" Zwangsstreiks mit Blockaden bzw. Straßensperren, lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese Streiks können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen, siehe Aktuelles.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.

In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen allein reisende Trekker. Allein reisende Frauen waren nach Einbruch der Dunkelheit bereits Opfer von Vergewaltigungen.

Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche". Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.

Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal teils ein anderes Rechtsverständnis besteht, teilweise Parteinahme gegen Ausländer oder geringe Fremdsprachenkenntnisse. Das ggfs. robuste Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte mag befremden, Kritik hieran oder ein Diskurs hierüber sollte tunlichst vermieden werden. In Touristengegenden wenden Sie sich an die „Tourist Police".

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Trekken Sie nicht alleine, sondern nur in Gruppen, und buchen Sie bei verlässlichen Reiseagenturen.
  • Seien Sie insbesondere als Frau nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und nicht allein unterwegs.
  • Verhalten Sie sich möglichst kooperativ und geduldig gegenüber Sicherheitskräften.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. Im November 2023 erschütterten Erdbeben der Stärke 6,4 die Region und forderten erneut Tote und zahlreiche Verletze sowie erhebliche Sachschäden. Die Folgen der Beben beeinträchtigen die Infrastruktur (Straßen, Strom-, Wasserversorgung u.a.) weiterhin.
Im Falle erneuter schwerer Erdbeben muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.

Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.

  • Beachten Sie die Unwetterwarnungen des Department of Hydrology and Meteorology und lassen Sie insbesondere an Berghängen und Flüssen besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Es herrscht Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.

Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.

Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.

Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk bzw. Internet-Empfang.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die lokalen Medien.
  • Wählen Sie Ihr Transportmittel und die Fahrtroute kritisch aus und achten Sie auf Mindeststandards von Sicherheit.
  • Benutzen Sie keine normalen Überlandbusse, sondern ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse.
  • Fahren Sie selbst stets defensiv, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit.
  • Informieren Sie Ihr Hotel oder Angehörige über geplante Abfahrt- und Ankunftszeiten sowie Ihre Reiseroute.
  • Gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Führerschein

Für bis zu 15 Tage ist der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ein nepalesischer Führerschein erforderlich.

Wanderungen und Trekking-Touren

Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreut sich immer größerer Beliebtheit, wodurch viele Routen und auch Gipfelbesteigungen zeitweilig überfüllt sind und sich Gefahren für Unfälle und Höhenkrankheit erhöhen.

Seit April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.

  • Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse über das Nepal Tourism Board (NTP), die lokale Presse und Ihre Reiseagentur.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
  • Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
  • Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar, eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.

Rechtliche Besonderheiten

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.

Das nepalesische „Electronic Transactions Act" stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.

Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren Visa- und Master-Kreditkarten; EC-Karten werden kaum akzeptiert.

Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.

Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nepals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Ausreise

Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt (Ausnahme: Indien erlaubt weiterhin keine Einreise auf dem Landweg mit einem indischen Touristen-Visum). Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumerteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Mindestrestgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden, da Fluggesellschaften die Beförderung von Passagieren sonst schon abgelehnt haben.

Visa-on-Arrival

Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).

Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.

Verlängerung des Aufenthalts

Touristenvisa sind auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.

Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu hohen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.

Überschreitung des Aufenthalts

Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung von erteilten Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD, bei mehr als 150 Tagen auf 8 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer hohen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße um 300 NPR am Tag reduziert. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten)Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.

Arbeitsaufnahme/Freiwilligendienst

Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wie von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps"), welche zusätzlich grundsätzlich die Zustimmung des „Nepal Medical Councils" benötigen.

Weiterreise nach Indien und in die VR China

Ausländer können aktuell nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen. Auch eine Einreise auf dem Landweg nach Indien mit einem indischen Touristen-Visum ist Ausländern weiterhin nicht gestattet.

Bei beabsichtigten Weiterreisen nach Indien und in die VR China führten über Reisebüros oder andere Vermittler beantragte Visa in der Vergangenheit mehrfach zum Erhalt von gefälschten Visa. Damit kann es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.

  • Beantragen Sie erforderliche Visa für Weiterreisen direkt bei den entsprechenden Vertretungen der Länder und nicht über Reisebüros oder andere Vermittler, außer bei Gruppenreisen nach Tibet.
  • Wenn Sie über Indien ein- und von Nepal wieder nach Indien ausreisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visavorschriften bei der nächsten indischen Vertretung oder dem indischen Bureau of Immigration.
  • Bei Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumerteilung, z.B. zu Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und Gebühren. Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Minderjährige

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für allein reisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.

Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, für den eigenen Bedarf dürfen zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.

In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.

Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten von geschützten Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.

Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen eine Genehmigung erteilen; bei Drohnen über 2 Kilogramm Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.

Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.

Heimtiere

Heimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.

Luftverschmutzung

Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten fragen.

Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken 4 -
Malaria 3 -
Typhus & Polio Ja -
Cholera 2 -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate sind und innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die sich in den Infektionsgebieten weniger als 12 Stunden im Transit befanden sowie Transitreisende in Nepal.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Distrikten Baitadi, Dhanusha, Jhapa und Khatmandu. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Mittleres Malariarisiko ganzjährig, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht am ehesten im Tiefland und nimmt  in Richtung Norden mit zunehmender Höhe ab. In 30 % der Fälle tritt jedoch Malaria tropica auf. 

[4] Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch immer mit keimfreiem Wasser verwenden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden.

Fleisch- und Fischgerichte nur durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Gesundheitszeugnis

Ein HIV-Test ist derzeit für die Einreise nicht erforderlich. Personen, die an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit (wie z.B. HIV/AIDS) leiden, kann die Aufenthaltsgenehmigung verweigert bzw. entzogen werden.

Andere Risiken

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Nepal landesweit vor, auch in höheren Lagen wie in Kathmandu. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und B kommen vor. Impfschutz gegen Hepatitis A wird auch Kurzreisenden, gegen Hepatitis B bei längerem Aufenthalt sowie bei Kindern und Jugendlichen empfohlen.

Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Dezember vor allem in Reisanbaugebieten im Süden und in den südwestlichen Distrikten und vereinzelt im Kathmandu Tal.

Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Risikogruppen sollten sich impfen lassen und man sollte große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt landesweit vor. Allgemein besteht ein hohes Tollwut-Risiko, durch die Zunahme von streunenden Hunden insbesondere im Dang-Distrikt, West-Nepal. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt in Nepal vor.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. 

Trekking-Touren
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. +00977 (1) 425 69 09).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aller Länder, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben, ist die Beantragung eines Visums vor der Ankunft (ETA) (visa pre-arrival) nicht verpflichtend, es hilft aber dabei, den Einwanderungsprozess bei der Einreise zu beschleunigen. Es handelt sich beim ETA nicht um ein Visum, sondern um einen Visumsantrag, der vor der Einreise gestellt wird.

U. a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können gegen Vorlage von Reisepass, 4 Passfotos, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichender Geldmittel ein auf 15, 30 oder 90 Tage begrenztes Visum bei der Einreise erhalten:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten für die Visumbeantragung zur Verfügung.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).


Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Da die Einreise nach Nepal über Indien erfolgt, sind auch die indischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere unbedingt zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Berlin: In der Regel 2-5 Werktage. Wien: 1 Werktag. Sameday-Bearbeitung derzeit nicht möglich.

Gültigkeit

Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate beim Ministry of Home Affairs (Department of Immigration, Maitighar, Kathmandu, Tel. (01) 422 35 90, 422 24 53, 422 36 81, 422 19 96) verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten.

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Kontaktadressen).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.

Kosten

Visum bei der Einreise:
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
30 US$ (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
50 US$ (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
125 US$ (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Transitvisum: 5 US$ (24 Std. gültig).

Schweiz
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
40 CHF (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
70 CHF (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
140 CHF (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).

Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos (ein Visum bis 30 Tage pro Jahr).
 

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular online auszufüllen.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und der noch mindestens über zwei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Abholung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg – je nach Konsulat unterschiedlich).
(e) Bestätigung des bezahlten Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) allein Reisende unter 18 Jahren: schriftliche Erlaubnis beider Elternteile/Sorgeberechtigten in englischer Sprache.
(h) Geschäftsreisen: Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Geld

Geldwechsel

Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.

Währung

1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa. Die Nepal-Rupie ist an die Indische Rupie gebunden.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, aber deklarationspflichtig (Belege gut aufbewahren). Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, gestattet.
Hinweis: Die Einfuhr von Banknoten im Wert von 500 und 1.000 Indischen Rupien ist verboten.

Kreditkarten

Mastercard, Visa und teilweise auch American Express werden in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Nepal in Kathmandu und an den Flughäfen von einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. So-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr. Autorisierte Wechselstuben haben 12 Stunden geöffnet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können in den folgenden Freimengen nach Nepal zollfrei eingeführt werden:

 

200 Zigaretten und 50 Zigarren und 20 g Tabak;

1 Flasche (bis zu 1 l) Spirituosen/Wein oder 12 Dosen Bier;

Medikamente für den persönlichen Bedarf (sofern kein Einfuhrverbot besteht) bis zum Wert von 10.000 NR;

Nahrungsmittel in Dosen bis zum Wert von 5.000 NR;

frisches Obst je bis zum Wert von 2.000 NR;

15 Filme für Edelstahlkameras und 12 Filme für Filmkameras;

50g Goldschmuck und 100g Silberschmuck.

 

(a) Das gesamte Gepäck muss bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. 

(b) Man darf jeweils nur eine Kamera, ein Handy, ein Fernglas, ein Teleskop, eine Videokamera, ein Tablet oder Laptop, ein Fahrrad, eine Uhr, einen Kinderwagen, ein Dreirad und eine tragbare Musikanlage zollfrei einführen. Außerdem darf man für den persönlichen Gebrauch Kleidung, Bettwäsche und Haushaltswaren zollfrei einführen. Diese Gegenstände werden oft im Visum vermerkt und müssen in jedem Fall bei der Ausreise wieder ausgeführt werden.

Verbotene Importe

Drogen; Rindfleisch; Plastikwaren mit einer Stärke von weniger als 20 Mikrometer; eine bestimmte Art von Glühbirnen; Gegenstände, die gegen die gültigen nepalesischen Gesetze verstoßen. 

Exportbestimmungen

Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.

Verbotene Exporte

Waffen und Munition; industrielle Maschinen und Teile; Produkte aus dem Wald, Wildtiere oder deren Häute, Hörner, Felle etc.; Drogen aller Art; Bildnisse der Götter und Göttinnen Tad Patra und Bhoj Patra

Quellenangaben
  • Marco Polo - Nepal, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2021-11, 2018-10, 2014-09, 2021-09, 2009-07
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Nepal - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 13.02.2024 (Unverändert gültig seit: 07.12.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 13.02.2024 (Unverändert gültig seit: 07.12.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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