Ländername | Republik Nordmazedonien |
Fläche | 25.713 km2 |
Hauptstadt | Skopje |
Bevölkerung | 1.836.713 |
Sprache | Mazedonisch |
Staats-/Regierungsform | parlamentarische Republik |
Staatsoberhaupt | Staatspräsident Prof. Dr. Stevo Pendarovski, Amtsantritt: 12.05.2019 (SDSM Sozialdemokratische Union Mazedoniens) |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Parlamentspräsident Talat Xhaferi, Amtsantritt: 27.04.2017, im Amt bestätigt am 21.08.2020 (DUI Demokratische Union für Integration) |
Regierungschef | Dimitar Kovačevski, Amtsantritt: 17.01.2022 (SDSM Sozialdemokratische Union Mazedoniens) |
Außenminister | Dr. Bujar Osmani, Amtsantritt: 31.08.2020, bestätigt am 17.01.2022 (DUI Demokratische Union für Integration) |
Währung | mazedonischer Denar |
Zeitzone | Mitteleuropäische Zeit, UTC+1, UTC+2 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | MK |
ISO-3166 | MK, MKD |
Internet-TLD | .mk |
Landesvorwahl | +389 |
Website | https://vlada.mk/ |
Die Kontrollen an den Grenzübergängen sind verstärkt worden. Deswegen muss an Grenzübergängen mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen. Bei Dunkelheit muss mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden. Die Gefahr für Unfälle ist erhöht.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.
Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 7 EUR (400 MKD) für PKW und ca. 17 EUR (1.000 MKD) für LKW und Busse je nach Größe. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. Sie können sich kurzfristig ändern, werden aber an den Mautstellen aktuell angezeigt.
Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.
Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach den Vorschriften Nordmazedoniens verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ("Grüne Versicherungskarte") für ein Kfz ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK) darin eingetragen ist. Ohne gültige "Grüne Versicherungskarte" ist bei Grenzübertritt eine lokale Kfz-Versicherung zu erwerben.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahranfänger, die noch nicht mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen (auch deutschen) Fahrerlaubnis sind, dürfen nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen. Ausgenommen sind Fahrten, bei denen sie durch einen über 25 Jahre alten Beifahrer begleitet werden, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt und gegen den kein Fahrverbot verhängt worden ist.
Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.
Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.
Der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.
Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Bank- oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie die Borreliose übertragen.
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Nordmazedonien vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann. I.d.R. wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist gering.
Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.
Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Januar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor sehr gut und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut oder sehr gut. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung jedoch oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand Personalmangel vor allem im Pflegebereich ist ein häufiges Problem.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch zu Protesten und Demonstrationen insbesondere in der Hauptstadt Skopje um die Regierungs- und Parlamentsgebäude und vereinzelt in anderen Städten kommen.
Die Behörden von Nordmazedonien haben in einigen Teilen des Landes weiterhin nicht immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit.
Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. In Städten wie insbesondere in der Innenstadt von Skopje besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Handtaschenraub und vereinzelt Autoaufbrüchen, auch durch Jugendbanden. Kreditkartenmissbrauch kommt vor.
Nordmazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist kontinental mit sehr heißen Sommern und kalten und feuchten Wintern.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Die Kontrollen an den Grenzübergängen sind verstärkt worden. Deswegen muss an Grenzübergängen mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen. Bei Dunkelheit muss mit Pferdefuhrwerken und schlecht bzw. unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden. Die Gefahr für Unfälle ist erhöht.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht.
Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 7 EUR (400 MKD) für PKW und ca. 17 EUR (1.000 MKD) für LKW und Busse je nach Größe. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. Sie können sich kurzfristig ändern, werden aber an den Mautstellen aktuell angezeigt.
Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien können mit zum Teil erheblichen Geldbußen geahndet werden. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.
Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach den Vorschriften Nordmazedoniens verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr („Grüne Versicherungskarte") für ein Kfz ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK) darin eingetragen ist. Ohne gültige „Grüne Versicherungskarte" ist bei Grenzübertritt eine lokale Kfz-Versicherung zu erwerben.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahranfänger, die noch nicht mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen (auch deutschen) Fahrerlaubnis sind, dürfen nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen. Ausgenommen sind Fahrten, bei denen sie durch einen über 25 Jahre alten Beifahrer begleitet werden, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt und gegen den kein Fahrverbot verhängt worden ist.
Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.
Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.
Der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.
Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Bank- oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Nordmazedonien sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verlustig gemeldeten Reisedokumenten wird regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Minderjährige, die allein reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (in mazedonischer oder englischer Sprache) der Eltern mitführen.
Ausländische Staatsangehörige in Nordmazedonien sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Sofern Betroffene in einem Hotel, einer Pension o.Ä. untergebracht sind, übernehmen diese die Anmeldung bei der Polizei. Nur wenn Reisende privat untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden. Bei Unterlassung können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Devisen können bis zu einem Gegenwert von max. 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden, ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000 EUR müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.
Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.
Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.
Die Einfuhrvorschriften für Heimtiere wurden den Regeln der Europäischen Union angepasst, so dass ein EU-Heimtierausweis empfehlenswert ist. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier muss über einen Mikrochip und ein Identifikationsdokument verfügen.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Nordmazedonien vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann. I.d.R. wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist gering.
Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.
Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Januar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.
· Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor sehr gut und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut oder sehr gut. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung jedoch oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand Personalmangel vor allem im Pflegebereich ist ein häufiges Problem.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 2 | - |
Malaria | Nein | - |
Typhus & Polio | 1 | - |
Cholera | Nein | - |
Gelbfieber | Nein | - |
[1] Bei Langzeitaufenthalten wird Impfschutz gegen Typhus empfohlen.
[2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und sauber, es können jedoch auf dem Land leichte Magenverstimmungen auftreten. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Theoretisch ist zur Einreise ein negativer HIV-Test erforderlich, in der Praxis kommt diese Bestimmung jedoch kaum zur Anwendung, vor allem nicht bei Touristen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
---|---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja | - |
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Ja | 1 |
Schweiz | 1 | Nein | Ja | 1 |
Österreich | 1 | Nein | Ja | 1 |
Deutschland | 1 | Nein | Ja | 1 |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte für Aufenthalte von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) in einem Zeitraum von 180 Tagen u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (max. 60 Tage).
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine notariell amtlich beglaubigte schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Mazedonisch verfasst sein.
Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Bis zu 3 Wochen, wenn eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Je nach Nationalität unterschiedlich.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist sowie über mindestens 2 leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(i) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts.
(j) notariell beglaubigte Bürgschaft eines nordmazedonischen Bürgers.
Euro und andere westliche Zahlungsmittel können in jeder Bank und in offiziellen Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Mitnahme von Euro in bar wird empfohlen. Für den Rücktausch in Euro werden Gebühren erhoben.
Nordmazedonischer Denar = 100 Deni. Währungskürzel: MKD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 10 MKD. Münzen (nur als Sammlerobjekte) im Wert von 50, 10, 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni.
Achtung: Euro dürfen offiziell nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden, auch wenn viele Preise in Hotels etc. in Euro ausgewiesen sind. Wer in Euro bezahlt, muss neben dem Kaufpreis auch eine hohe Umtauschgebühr bezahlen.
Keinerlei Beschränkungen bei Einfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung, bei Beträgen ab 10.000 € besteht Deklarationspflicht (Beleg gut aufbewahren). Ausfuhr von Fremdwährungen und Landeswährung maximal in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge.
Gängige Kreditkarten können vor allem in Skopje und in anderen großen Städten in größeren Hotels, Restaurants, Supermärkten, Einkaufszentren und in einigen großen Geschäften genutzt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Nordmazedonien in der Regel nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik) eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück) oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 Jahren);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (Personen ab 18 Jahren) oder
2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 22% (Personen ab 18 Jahren);
2 l Wein (Personen ab 18 Jahren);
Parfüm (50 ml);
Eau de Toilette (250 ml);
Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 350 € (ausgenommen Tabak, alkoholische Getränke und Parfüm).
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